Lexikon
Vorbehaltsurteil
Zivilprozess
ein Urteil, in dem der Beklagte unter dem Vorbehalt verurteilt wird, dass über bestimmte Verteidigungsmittel noch in derselben Instanz im sog. Nachverfahren entschieden wird. Die ZPO kennt zwei Fälle: Nach § 302 ZPO ergeht Vorbehaltsurteil, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, die mit der Klageforderung nicht in rechtlichem Zusammenhang steht; nach § 599 ZPO ergeht im Urkunden- und Wechselprozess Vorbehaltsurteil, wenn der Beklagte verurteilt wird, obgleich er der Klageforderung widersprochen hat. Das Vorbehaltsurteil ist selbständig mit Rechtsmitteln anfechtbar und vorläufig vollstreckbar. Stellt sich der Anspruch des Klägers als unbegründet heraus, hebt das Gericht das Vorbehaltsurteil auf und weist die Klage ab; andernfalls wird das Vorbehaltsurteil unter Wegfall des Vorbehalts aufrechterhalten.
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