Lexikon
Wahlbehörden
Wahlorganedie mit der Durchführung einer Wahl – von der Wahlvorbereitung über die Überprüfung der Kandidatenaufstellung bis zur Stimmen- und Mandatsermittlung – betrauten Behörden; in der Bundesrepublik Deutschland nach §§ 8–11 des Bundeswahlgesetzes vom 7. 5. 1956 in der Fassung vom 23. 7. 1993 der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet, ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land, ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis sowie ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk (Wahllokal). Die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände und die Wahlvorsteher üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind aber zur Übernahme des Amts verpflichtet.
Wissenschaft
Exzellent oder nicht?
Man kann schauen, wohin man will: In der deutschen Wissenschaftslandschaft ist „Exzellenz“ nirgendwo weit – jedenfalls dem Namen nach. Vor allem die Exzellenzinitiativen und -strategien des Bundes und der Länder haben den Begriff weit gestreut. Aber auch andere Fördermaßnahmen schmücken sich inzwischen zunehmend mit der Phrase,...
Wissenschaft
Flora. Fauna. FUNGA.
Pilze gehören zu den ältesten und artenreichsten Lebewesen auf der Erde. Sie sind vielseitig nutzbar – können jedoch auch zum Problem werden. von JULIETTE IRMER Vor etwa 400 Millionen Jahren entstand eine Partnerschaft, die die Welt verändert hat. Damals fingen Pflanzen an, das Land zu besiedeln, und standen vor ungewohnten...