Lexikon
Wahlbehörden
Wahlorganedie mit der Durchführung einer Wahl – von der Wahlvorbereitung über die Überprüfung der Kandidatenaufstellung bis zur Stimmen- und Mandatsermittlung – betrauten Behörden; in der Bundesrepublik Deutschland nach §§ 8–11 des Bundeswahlgesetzes vom 7. 5. 1956 in der Fassung vom 23. 7. 1993 der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet, ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land, ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis sowie ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk (Wahllokal). Die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände und die Wahlvorsteher üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind aber zur Übernahme des Amts verpflichtet.
Wissenschaft
Testfall Sonnensystem
Die Relativitätstheorie wird immer genauer geprüft. Nun haben Astronomen die Lichtablenkung bei Planeten und sogar Monden im Visier. von RÜDIGER VAAS Lichtstrahlen werden von der Schwerkraft abgelenkt, wie Albert Einstein im Rahmen seiner Allgemeinen Relativitätstheorie 1915 voraussagte – das gehört zu den größten Entdeckungen...
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...