Lexikon
Wahlbehörden
Wahlorganedie mit der Durchführung einer Wahl – von der Wahlvorbereitung über die Überprüfung der Kandidatenaufstellung bis zur Stimmen- und Mandatsermittlung – betrauten Behörden; in der Bundesrepublik Deutschland nach §§ 8–11 des Bundeswahlgesetzes vom 7. 5. 1956 in der Fassung vom 23. 7. 1993 der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet, ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land, ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis sowie ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk (Wahllokal). Die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände und die Wahlvorsteher üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind aber zur Übernahme des Amts verpflichtet.
Wissenschaft
Unsere kosmische Blase
Alle jungen Sternentstehungsgebiete in der Sonnenumgebung befinden sich auf der Oberfläche einer gewaltigen Blase. Geschaffen wurde sie von Supernovae. von THOMAS BÜHRKE Astronomen beobachten schon lange heiße Gasblasen in unserer Milchstraße. Diese Gebilde sind einige Hundert Lichtjahre groß und verleihen der Galaxis eine...
Wissenschaft
Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus
Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...
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