Lexikon

Wahlbehörden

Wahlorgane
die mit der Durchführung einer Wahl – von der Wahlvorbereitung über die Überprüfung der Kandidatenaufstellung bis zur Stimmen- und Mandatsermittlung – betrauten Behörden; in der Bundesrepublik Deutschland nach §§ 8–11 des Bundeswahlgesetzes vom 7. 5. 1956 in der Fassung vom 23. 7. 1993 der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet, ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land, ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis sowie ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk (Wahllokal). Die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände und die Wahlvorsteher üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind aber zur Übernahme des Amts verpflichtet.
braune Hundezecke auf einem Bleistift
Wissenschaft

Warum Zecken bakterielle Helfer benötigen

Zecken ernähren sich von menschlichem und tierischem Blut und können bei ihren Bissen Krankheitserreger übertragen. Nun haben Forschende einen möglichen Weg gefunden, den Zeckenbestand künftig besser regulieren zu können und damit das Erkrankungsrisiko zu senken. Als Angriffspunkt könnten dabei spezielle Bakterien dienen, die im...

Duft
Wissenschaft

Ein Wörterbuch der Düfte

Dinge, die wir sehen, hören oder fühlen, können wir meist recht gut verbal beschreiben. Bei Gerüchen dagegen fehlen uns oft die Worte. Um Düfte besser beschreibbar zu machen, haben Forschende tausende Testpersonen zu ihrer Wahrnehmung verschiedener Gerüche befragt – von Fruchtaroma bis hin zu Achselschweiß. Die Ergebnisse haben...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon