Lexikon
Wahlbehörden
Wahlorganedie mit der Durchführung einer Wahl – von der Wahlvorbereitung über die Überprüfung der Kandidatenaufstellung bis zur Stimmen- und Mandatsermittlung – betrauten Behörden; in der Bundesrepublik Deutschland nach §§ 8–11 des Bundeswahlgesetzes vom 7. 5. 1956 in der Fassung vom 23. 7. 1993 der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet, ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land, ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis sowie ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk (Wahllokal). Die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände und die Wahlvorsteher üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind aber zur Übernahme des Amts verpflichtet.
Wissenschaft
Rätselhafter Kernzerfall
Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...
Wissenschaft
Kosmologie im Härtetest
Bringen junge helle Galaxien das Standardmodell vom Universum in Erklärungsnot? von RÜDIGER VAAS Wir erahnen die Unermesslichkeit unserer Unwissenheit, wenn wir die Unermesslichkeit des Sternenhimmels betrachten“, sagte der Philosoph Karl Popper 1960 in einem Vortrag in London. Das James Webb Space Telescope (JWST) späht seit...