Lexikon
Briefwahl
u. a. auch in Deutschland möglich (§§ 14 und 36 Bundeswahlgesetz): eine besondere Art der Stimmabgabe bei Wahlen, Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht in ihrem Heimatort aufhalten, erhalten auf Antrag bei der Wahlbehörde im Wahlkreis die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbrief), wodurch sie unabhängig von Wahltag, Wahlzeit und Wahlort an der Wahl teilnehmen können. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Kreiswahlleiter eingegangen sein.
Wissenschaft
Steinzeitmenschen könnten Zwerg-Megafauna ausgerottet haben
Vor etwa 14.000 Jahren waren auf Zypern Zwergflusspferde und Zwergelefanten weit verbreitet. Doch nachdem die ersten Menschen begannen, die Insel zu besiedeln, starben beide Arten innerhalb weniger Jahrhunderte bis Jahrtausende aus. Was das nur eine zeitliche Koinzidenz oder steckte ein kausaler Zusammenhang dahinter? Eine Studie...
Wissenschaft
„Die Industrie braucht unsere Unterstützung“
Die Bundesregierung hat die Mittel für die Batterieforschung drastisch gekürzt. Der Chemiker Martin Winter sieht Deutschland um die Früchte milliardenschwerer Investitionen und erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit gebracht. Das Gespräch führte FRANK FRICK Herr Professor Winter, bei einem Interview vor acht Jahren haben Sie mir...