Lexikon
Briefwahl
u. a. auch in Deutschland möglich (§§ 14 und 36 Bundeswahlgesetz): eine besondere Art der Stimmabgabe bei Wahlen, Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht in ihrem Heimatort aufhalten, erhalten auf Antrag bei der Wahlbehörde im Wahlkreis die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbrief), wodurch sie unabhängig von Wahltag, Wahlzeit und Wahlort an der Wahl teilnehmen können. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Kreiswahlleiter eingegangen sein.
Wissenschaft
Magnonen, Ionen und künstliche Synapsen
Wenn zum Rechnen nicht mehr Elektronen durch Chips fließen, sondern Materialien selbst die nötigen Aufgaben bewältigen, führt der Weg zum neuromorphen Computer. von KAI DÜRFELD Ionen wandern durch winzige Käfige, bleiben hängen, lösen sich wieder und hinterlassen Spuren. Auf diese Weise entsteht Gedächtnis aus Materie. Das...
Wissenschaft
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...