Lexikon

Briefwahl

u. a. auch in Deutschland möglich (§§ 14 und 36 Bundeswahlgesetz): eine besondere Art der Stimmabgabe bei Wahlen, Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht in ihrem Heimatort aufhalten, erhalten auf Antrag bei der Wahlbehörde im Wahlkreis die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbrief), wodurch sie unabhängig von Wahltag, Wahlzeit und Wahlort an der Wahl teilnehmen können. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Kreiswahlleiter eingegangen sein.
Konkurrenz
Wissenschaft

Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren

Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...

Wissenschaft

Assistent, Baukasten, Chamäleon

An pfiffigen Ideen, wie das Autofahren zu einer ganz neuen Form von Erlebnis werden kann, mangelt es den Forschern nicht. Sie setzen dabei unter anderem auf intelligente Systeme, feinfühlige Technik und eine Rundumvernetzung. von HEIKE STÜVEL Mobilitätsforscher sind überzeugt: Die Autobranche wird sich in den nächsten Jahren und...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon