Lexikon
Briefwahl
u. a. auch in Deutschland möglich (§§ 14 und 36 Bundeswahlgesetz): eine besondere Art der Stimmabgabe bei Wahlen, Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht in ihrem Heimatort aufhalten, erhalten auf Antrag bei der Wahlbehörde im Wahlkreis die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbrief), wodurch sie unabhängig von Wahltag, Wahlzeit und Wahlort an der Wahl teilnehmen können. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Kreiswahlleiter eingegangen sein.
Wissenschaft
Wasserstoff ist keine Lösung!
Auf Wasserstoff ruhen seit einigen Jahren große Hoffnungen für die Energiewende: Als Energieträger soll er die saisonalen Schwankungen in der Stromproduktion abfangen, die durch die zunehmende Nutzung von Solar- und Windenergie entstehen. Die Idee ist, dass man den überschüssigen Strom aus sonnen- und windreichen Phasen nutzt, um...
Wissenschaft
Lust auf Arbeit?
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen mit ihrer durchschnittlichen Wochenstundenzahl im Ranking weit hinten. Die Jungen reden anscheinend nur noch von Work-Life-Balance, und die Alten ziehen sich ins Homeoffice zurück. Ist der fleißige Deutsche Geschichte? Ein Blick auf die Zahlen. von CHRISTIAN WOLF Die...