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Wissenswertes zum Wahltag
Warum wählen gehen?
Sei es aus Politikverdrossenheit oder einfach nur Faulheit: Immer wieder entscheiden sich Wahlberechtigte dagegen, wählen zu gehen. Dabei gibt es gute Gründe dafür: Das demokratische Wahlrecht ist ein Luxusgut, das wir wertschätzen sollten. Nur wer wählen geht, kann über die zukünftige Regierung entscheiden und die Demokratie aktiv mitgestalten.
Die Entscheidung, wer das Land regiert, kann ganz schnell von ganz wenigen Stimmen abhängen. Gerade bei engen Wahlen kommt es dann wirklich auf jede einzelne Stimme an. Wer nicht wählen geht, überlässt aber nicht nur anderen die Entscheidung der Wahl: Er erleichtert es auch extremen politischen Strömungen, einen größeren Einfluss zu erlangen. Je mehr Menschen ihre Stimme abgeben, desto geringer wird der Anteil extremistischer, populistischer Parteien am Gesamtergebnis.
Wie und wo wird gewählt?
Am Wahlsonntag wird in den Wahllokalen der unterschiedlichen Wahlbezirke gewählt - diese können sich in einem nahe gelegenen Kindergarten, einer Schule oder einem anderen öffentlichen Gebäude befinden und haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Wahlberechtigte wählen dürfen, steht unter anderem in ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wer am Wahltag nicht Zuhause ist und trotzdem wählen will, kann vorab Briefwahl beantragen. Per Post sollte der ausgefüllte Wahlschein bereits jetzt auf dem Weg sein, damit er rechtzeitig ankommt. Doch auch heute, am Freitag vor der Wahl, ist es für die Briefwahl noch nicht zu spät: Im Wahlbüro der Stadt können Kurzentschlossene ihre Briefwahlunterlagen persönlich entgegennehmen, dort ausfüllen und direkt wieder abgeben.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Zur Wahl sollte jeder seine Wahlbenachrichtigung mitbringen, die im Vorfeld verschickt wurde. Außerdem benötigen Wähler ihren Personalausweis oder Reisepass. Zwar verlangt das Gesetz nicht ausdrücklich, dass sich Wähler im Wahlraum ausweisen müssen. Der Wahlvorstand kann die Vorlage eines Ausweises jedoch unter Umständen einfordern. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, muss sich dagegen auf jeden Fall ausweisen - und darf dann auch ohne Papierbescheid sein Kreuzchen setzen.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Der Stimmzettel für die Bundestagswahl ist in zwei farblich voneinander abgesetzte Spalten unterteilt: eine für die Erst- und eine für die Zweitstimme. Links gibt der Wähler seine Erststimme ab, indem er in einer durchnummerierten Liste sein Kreuz in den aufgedruckten Kreis hinter den Kandidaten seiner Wahl setzt. Analog funktioniert dies in der rechten Spalte, wo die Zweitstimmte abgegeben wird.
Ein Loch im Wahlschein oder eine abgeschnittene Ecke ist übrigens kein Zeichen für einen fehlerhaften Stimmzettel. Diese Markierungen dienen Blinden und Sehbehinderten als Orientierung und zeigen ihnen die rechte obere Ecke des Stimmzettels an. Mithilfe einer Stimmzettelschablone können sie auf diese Weise eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson wählen.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?
Mit ihrer Erststimme haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, einen Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zu wählen. Wer bei dieser sogenannten Direktwahl die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis erhält, bekommt einen Platz im Bundestag. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise in Deutschland. Die Wahlkreis-Sieger nehmen demnach insgesamt 299 Plätze im Bundestag ein.
Die anderen Plätze werden über die Zweitstimme vergeben. Hier geht es - im Gegensatz zur Erststimme - nicht darum, einzelne Kandidaten zu wählen, sondern eine Partei. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten darf sie in den Bundestag schicken: Die Zweitstimme entscheidet über Mehrheiten. Bei der Sitzverteilung gilt dann Folgendes: Zunächst werden die über die Zweitstimme ermittelten Plätze an die direkt gewählten Kandidaten vergeben. Der Rest wird durch Kandidaten von vorher festgelegten Landeslisten besetzt.
Müssen beide Stimmen abgegeben werden?
Jeder Wahlberechtigte darf zwei Stimmen abgeben - muss es aber nicht. Es gibt keine Verpflichtung, sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitstimme ein Kreuzchen zu setzen. Denn prinzipiell können beide Stimmen vollkommen unabhängig voneinander abgegeben werden. Das heißt: Auch mit nur einem Kreuz behält der Stimmzettel seine Gültigkeit. In diesem Fall wird bei der Auswertung nur die eine abgegebene Stimme gezählt.