Lexikon
Wahlschein
Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Wissenschaft
Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert
Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...
Wissenschaft
Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust
Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...
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