Lexikon
Wahlschein
Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Wissenschaft
Gravitationswellen von fremden Raumschiffen?
Physiker berechnen neue Möglichkeiten, außerirdische Intelligenzen nachzuweisen. von RÜDIGER VAAS Von Fiction zu Science ist es oft nur ein kurzer Weg. Wieder einmal demonstriert hat das eine Gruppe US-amerikanischer Physiker um Luke Sellers und Alexey Bobrick. Ihr Thema: Technosignaturen mutmaßlicher Superzivilisationen im All,...
Wissenschaft
Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten
Vor etwa 1,8 Milliarden Jahren entstanden die ersten Organismen mit Zellkern, die Eukaryoten. Wie ihre frühe Entwicklung verlief, war allerdings bislang weitgehend unklar. Anhand einer umfassenden Analyse der verfügbaren Fossilien haben Forschende nun ein Diagramm des Lebens erstellt, das für fast zwei Milliarden Jahre zeigt, wie...