Lexikon

Wahlschein

Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Wissenschaft

Gesunde Berührung

Hautkontakt wirkt sich positiv auf Schmerzleiden, Depressionen und Ängste aus. Die größte Wirkung könnte von Streichelneuronen ausgehen. von SUSANNE DONNER Wenn ihre Enkelkinder zu Besuch kamen, wünschte sich die über 90-jährige Frau immer, dass sie ihr die Haare wuschen. „Und bitte massiert das Shampoo kräftig ein“, bat sie und...

Wissenschaft

Wie wirkt Koffein auf Ameisen?

Eine Tasse Kaffee regt die geistigen Fähigkeiten an, heißt es. Aus einer experimentellen Studie geht nun hervor, dass der verantwortliche Wirkstoff auch bei Ameisen diese Wirkung entfaltet: Unter dem Einfluss von Koffein können sich die Insekten demnach den Weg zu einer Belohnung besser einprägen. Dieser Effekt lässt sich...

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