Lexikon
Wahlschein
Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Wissenschaft
Zirkumgalaktisches Wetter: bewölkt und windig
Zwischen Galaxien gibt es riesige Mengen an Gas. Es zeigt eine erstaunliche Dynamik. Neue Beobachtungsmethoden enthüllen Eigenschaften dieser lange Zeit kaum bekannten Vorgänge. von DIRK EIDEMÜLLER Fotos von Galaxien zählen zu den schönsten Bildern, welche die Naturwissenschaft zu bieten hat. Sie vermitteln einen Eindruck von der...
Wissenschaft
Der lange Weg zum Mond
Die meisten Hürden stehen auf der Erde. von RÜDIGER VAAS Das Problem sind nicht die 384.400 Kilometer bis zum Erdbegleiter, sondern die organisatorischen, technischen und finanziellen Hindernisse, die dem Artemis-Programm hauptsächlich im Weg stehen – oder diesen jedenfalls erschweren und verlängern. Der Hauptunterschied zwischen...