Lexikon
Wahlschein
Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Wissenschaft
Romantische Welt
Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...
Wissenschaft
Sprachmodelle made in Europe
Abschied von der Dominanz aus Übersee? Auch in Europa werden Chatbots entwickelt, das Musterbeispiel für Systeme mit Künstlicher Intelligenz. Die Basis soll aus eigenen Werten, Kulturen und Sprachen bestehen. von THOMAS BRANDSTETTER Aus welchen Dörfern besteht Söhrewald? Wer nicht gerade selbst in der 4.500-Seelen-Gemeinde...