Lexikon

Wahlschein

Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Unwetter, Hagel
Wissenschaft

Verhagelte Vorhersagen

Sommerliche Hagelunwetter können immense Schäden anrichten. Um präzise davor zu warnen, wissen Wetterforscher noch zu wenig über das Phänomen. Das soll sich ändern. von TIM SCHRÖDER Das Gewitter, das sich der baden-württembergischen Stadt Reutlingen am 28. Juli 2013 näherte, war ein blauschwarzes Ungetüm – ein viele Tausend Meter...

Menschenmenge
Wissenschaft

Wie sich Menschenmassen bewegen

Dicht gedrängte Menschenmengen entwickeln eine Eigendynamik, die zu einer tödlichen Gefahr werden kann. So wurden 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen zu Tode gequetscht und hunderte weitere schwer verletzt. Bisher galten die kollektiven Bewegungsmuster solcher Mengen als chaotisch und unvorhersehbar. Doch eine Studie...

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