Lexikon
Wahlschein
Ausweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts außerhalb des eigenen Wahl- oder Stimmbezirks am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, zu dem der Heimatort gehört. Nach der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002 können Wahlscheine auch bei Wohnungswechsel oder Erlangung des Wahlrechts erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oder bei Feststellung des Wahlrechts erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren ausgestellt werden. Gegensatz: Briefwahl.
Wissenschaft
Wie Meerestiere ihre Schwimmtiefe optimieren
Obwohl Meerestiere wie Pinguine, Schildkröten und Wale versierte Schwimmer sind, müssen sie regelmäßig zum Atmen auftauchen. Dauerhaft an der Oberfläche zu schwimmen, würde allerdings durch die Wellenbildung viel Energie kosten. Eine Studie zeigt nun, wie verschiedene im Meer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien ihren...
Wissenschaft
Ein Hauch von Material
Die Erforschung extrem flacher, sogenannter zweidimensionaler Materialien macht rasante Fortschritte. Ihre Anwendungen sind vielfältig – von der Abwasserreinigung bis zur Nanoelektronik. von THERESA KÜCHLE Ein Stückchen Klebeband und ein Graphitblock – das reicht aus, um ein Material aus einer einzigen Lage Kohlenstoff-Atome...