Lexikon

Wahlkonsul

Honorarkonsul
der in seinem Heimatstaat amtierende Konsul eines fremden Staats (im Unterschied zum Berufskonsul, der Angehöriger des Auswärtigen Dienstes ist). Wahlkonsuln sind meist Staatsangehörige, die über kommerzielle Verbindungen zu dem fremden Staat verfügen und von diesem mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden. Deutschland ist in der Ernennung von Wahlkonsuln zurückhaltend. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Rechtsverhältnisse der Wahlkonsuln vom 8. 7. 1937. Die völkerrechtliche Regelung der Rechtsstellung von Wahlkonsuln ist enthalten in Kap. III (Art. 5868) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963.
Das Wort „Plankton“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „das Umherirrende, Umhergetriebene“.
Wissenschaft

Herrscher der Meere

Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]

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Grillensaison

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