Lexikon

Wahlkonsul

Honorarkonsul
der in seinem Heimatstaat amtierende Konsul eines fremden Staats (im Unterschied zum Berufskonsul, der Angehöriger des Auswärtigen Dienstes ist). Wahlkonsuln sind meist Staatsangehörige, die über kommerzielle Verbindungen zu dem fremden Staat verfügen und von diesem mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden. Deutschland ist in der Ernennung von Wahlkonsuln zurückhaltend. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Rechtsverhältnisse der Wahlkonsuln vom 8. 7. 1937. Die völkerrechtliche Regelung der Rechtsstellung von Wahlkonsuln ist enthalten in Kap. III (Art. 5868) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963.
Zhurong, Utopia
Wissenschaft

Das Nordmeer auf der Nachbarwelt

Eine chinesische Marsmission erkundet zurzeit das Utopia-Tiefland. Wo sich heute die Relikte von Schlammvulkanen erheben, könnte einst ein riesiger Ozean gewesen sein. von THORSTEN DAMBECK Trockenen Fußes können Fossilienjäger mancherorts den Boden einstiger Meere absuchen: So belegen spitze Haifischzähne in den Sandgruben des...

Scorpii, Sterne
Wissenschaft

Kosmische Nachzügler und Magnete

Zwei schwergewichtige Sterne endeten in einer katastrophalen Kollision. Das Verschmelzungsprodukt ist ein seltsam verjüngter Stern mit einem enormen Magnetfeld. von THORSTEN DAMBECK Zwei Sonnen strahlen hell im All, / bis sie aufeinanderprallen, / einsame Sterne ohne Wahl, / in kosmischer Gewalt gefangen“ – das hat das Programm...

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