Lexikon
Wahlkonsul
Honorarkonsulder in seinem Heimatstaat amtierende Konsul eines fremden Staats (im Unterschied zum Berufskonsul, der Angehöriger des Auswärtigen Dienstes ist). Wahlkonsuln sind meist Staatsangehörige, die über kommerzielle Verbindungen zu dem fremden Staat verfügen und von diesem mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden. Deutschland ist in der Ernennung von Wahlkonsuln zurückhaltend. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Rechtsverhältnisse der Wahlkonsuln vom 8. 7. 1937. Die völkerrechtliche Regelung der Rechtsstellung von Wahlkonsuln ist enthalten in Kap. III (Art. 58–68) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963.
Wissenschaft
Lockdowns ließen Gehirne von Jugendlichen schneller reifen
Die Lockdowns während der Corona-Pandemie haben unser aller Zusammenleben stark beeinflusst. Von den Kontaktbeschränkungen mit am meisten betroffen waren Kinder und Jugendliche, was sich häufig in psychischen Folgen zeigte. Nun legen Gehirnscans nahe, dass die Lockdowns auch die Gehirnentwicklung von Teenagern verändert haben....
Wissenschaft
Am Rand der Raumzeit
Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...