Lexikon

Wahlpflicht

die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Wahlen, deren Verletzung mit Ordnungsstrafen (meist auch zeitweiligem Verlust des Wahlrechts) geahndet wird. Wahlpflicht besteht u. a. in Australien, Belgien, Luxemburg, in Österreich bei der Wahl des Bundespräsidenten und zu einigen Landtagen sowie in einigen Kantonen der Schweiz bei Kantonalwahlen; zwar nicht formal, jedoch in der Wahlpraxis bestand die Wahlpflicht auch in den sozialistischen Staaten. Eine besondere Ausprägung der Wahlpflicht ist in den Niederlanden die Erscheinenspflicht im Wahllokal.
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