Lexikon
Bundespräsident
Österreich
1920–1938 und 1945 von der Bundesversammlung, seit 1951 vom Bundesvolk auf 6 Jahre gewähltes Staatsoberhaupt. Für die Wahlberechtigten besteht Wahlpflicht (Bundespräsidentwahlgesetz 1962). Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen hat. Der Bundespräsident vertritt die Republik nach außen, empfängt und beglaubigt die Gesandten, schließt Staatsverträge ab; weitere Aufgaben: Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, Ernennung der Beamten, einschließlich der Offiziere, Verleihung von Amtstiteln, Ausübung des Begnadigungsrechts. Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen, soweit nicht anderes bestimmt ist, auf Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr ermächtigten Bundesministers und bedürfen in der Regel der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder der zuständigen Bundesminister. Der Bundespräsident ist der Bundesversammlung verantwortlich.
Bisherige Bundespräsidenten:
1. K. Renner (1945–1950),
2. T. Körner (1951–1957),
3. A. Schärf (1957–1965),
4. F. Jonas (1965–1974),
5. R. Kirchschläger (1974–1986),
6. K. Waldheim (1986–1992),
7. T. Klestil (1992–2004),
8. H. Fischer (seit 2004).
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