Lexikon

Wasserhaushaltsgesetz

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 27. 7. 1957 in der Fassung vom 31. 7. 2009; erstreckt sich auf sämtliche natürliche Wasservorkommen unter nationalem Recht, d. h. Oberflächengewässer, Küstengewässer und Grundwasser.
Wasserentnahme und Abwassereinleitung sind von einer staatlichen Bewilligung oder Erlaubnis abhängig; die Abwassereinleitung unterliegt Mindestanforderungen; für Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe gelten besondere Vorschriften. Wasserschutzgebiete sind auszuweisen. In besonderen Fällen sind betriebliche Gewässerschutzbeauftragte durch den Benutzer zu bestellen.
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