Lexikon

Wasserhaushaltsgesetz

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 27. 7. 1957 in der Fassung vom 31. 7. 2009; erstreckt sich auf sämtliche natürliche Wasservorkommen unter nationalem Recht, d. h. Oberflächengewässer, Küstengewässer und Grundwasser.
Wasserentnahme und Abwassereinleitung sind von einer staatlichen Bewilligung oder Erlaubnis abhängig; die Abwassereinleitung unterliegt Mindestanforderungen; für Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe gelten besondere Vorschriften. Wasserschutzgebiete sind auszuweisen. In besonderen Fällen sind betriebliche Gewässerschutzbeauftragte durch den Benutzer zu bestellen.
Glyphosat
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Anders, als man denkt

„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...

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