Lexikon

Wasserhaushaltsgesetz

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 27. 7. 1957 in der Fassung vom 31. 7. 2009; erstreckt sich auf sämtliche natürliche Wasservorkommen unter nationalem Recht, d. h. Oberflächengewässer, Küstengewässer und Grundwasser.
Wasserentnahme und Abwassereinleitung sind von einer staatlichen Bewilligung oder Erlaubnis abhängig; die Abwassereinleitung unterliegt Mindestanforderungen; für Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe gelten besondere Vorschriften. Wasserschutzgebiete sind auszuweisen. In besonderen Fällen sind betriebliche Gewässerschutzbeauftragte durch den Benutzer zu bestellen.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben Holzstempel mit erhabener Schrift.
Wissenschaft

Multitalent Zunge

Was die Zunge zu einem der vielseitigsten Organe im menschlichen Körper macht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die Zunge kann man getrost als Multitalent bezeichnen. Als einziger Muskel unseres Körpers arbeitet sie vollkommen ohne Unterstützung des knöchernen Skeletts und ist deshalb so beweglich wie kein anderer ihrer 655 über...

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Der Start ins Leben

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