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Wasserschutzgebiet

ein zur Sicherung einer schon bestehenden oder zukünftigen Trinkwassergewinnung aus Oberflächen- und Grundwässern auf dem Verordnungswege (Wasserhaushaltsgesetz) ausgewiesenes Gebiet. Wasserschutzgebiete sollen das Rohwasser vor Verunreinigungen schützen und sind meist in drei Zonen (Wasserschutzzonen) unterteilt, in denen bestimmte Handlungen als nicht mehr tragbar angesehen werden. Im Fassungsbereich (Schutzzone I) sind alle Maßnahmen untersagt, die nicht zum Wasserwerksbetrieb selbst gehören. Die Zone II (engere Schutzzone) soll das Grundwasser vor abbaubaren Schadstoffen schützen, und die Zone III (weitere Schutzzone) soll die Ansiedlung von Fabrikationszweigen verhindern, deren Schadstoffemissionen im Unglücksfall so groß sein könnten, dass sie auch bei der Untergrundpassage nicht eliminierbar sind.
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