Lexikon

Klärschlammverordnung

die Verordnung über das Aufbringen von Klärschlamm vom 15. 4. 1992, fortgeltend auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, gleichzeitig gestützt auf das Düngemittelgesetz. Der als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebrachte Klärschlamm darf nur geringe Schadstofffrachten oder pathogene Keime enthalten, damit eine Anreicherung in Böden und Nahrungskette vermieden wird, und muss regelmäßig auf seine Schadstoffgehalte untersucht werden. Grenzwerte sind für folgende Stoffe vorgegeben: Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Polychlorierte Biphenyle (PCB), anorganische Halogenverbindungen, Dioxine/Furane. Daneben bestehen Pflichten zur Nährstoffuntersuchung in Klärschlamm und Ausbringungsfläche, um Überdüngungen zu vermeiden. Für Dauergrünlandflächen, Forstflächen und in Wasserschutzgebieten gilt ein generelles Ausbringungsverbot.
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Wissenschaft

Molekularer Ententanz

Heutzutage ist CO2 ist nicht sehr beliebt. Das war aber nicht immer so. Wenn man im ausgehenden 20. Jahrhundert von CO2 sprach, dann nicht wegen der Klimakrise, sondern zum Beispiel einfach, weil man es bei der Bestellung eines sprudelnden Erfrischungsgetränks als Synonym für Kohlensäure verwendet hat. Punkti-Wasser haben manche...

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Wissenschaft

Auf der Suche nach Magrathea

Das Geschäft lief glänzend. Magrathea war der vermutlich reichste Planet der Galaxis. Die Arbeit der Hyperraum-Ingenieure war komplex und gefährlich: Unfassbare Mengen an Materie mussten durch eigens kreierte Weiße Löcher angesaugt werden, um die Luxus-Traumplaneten für die Superreichen der Galaxis zu bauen. Jeder Wunsch wurde...

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