Lexikon
Klärschlammverordnung
die Verordnung über das Aufbringen von Klärschlamm vom 15. 4. 1992, fortgeltend auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, gleichzeitig gestützt auf das Düngemittelgesetz. Der als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebrachte Klärschlamm darf nur geringe Schadstofffrachten oder pathogene Keime enthalten, damit eine Anreicherung in Böden und Nahrungskette vermieden wird, und muss regelmäßig auf seine Schadstoffgehalte untersucht werden. Grenzwerte sind für folgende Stoffe vorgegeben: Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Polychlorierte Biphenyle (PCB), anorganische Halogenverbindungen, Dioxine/Furane. Daneben bestehen Pflichten zur Nährstoffuntersuchung in Klärschlamm und Ausbringungsfläche, um Überdüngungen zu vermeiden. Für Dauergrünlandflächen, Forstflächen und in Wasserschutzgebieten gilt ein generelles Ausbringungsverbot.
Wissenschaft
Erzrausch am Meeresgrund
Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...
Wissenschaft
Der Ursprung der Ozeane
Himmelsstein: Am 9. Juni 1952 schlug ein 107 Kilogramm schwerer Steinbrocken aus dem All in der kanadischen Provinz Alberta in einem Weizenfeld bei dem Weiler Abee ein. Es ist der größte bekannte Enstatit-Chondrit. Diese seltene Art von Steinmeteoriten wurde nach dem darin nachweisbaren Mineral Enstatit benannt, einem...