Lexikon
Klärschlammverordnung
die Verordnung über das Aufbringen von Klärschlamm vom 15. 4. 1992, fortgeltend auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, gleichzeitig gestützt auf das Düngemittelgesetz. Der als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebrachte Klärschlamm darf nur geringe Schadstofffrachten oder pathogene Keime enthalten, damit eine Anreicherung in Böden und Nahrungskette vermieden wird, und muss regelmäßig auf seine Schadstoffgehalte untersucht werden. Grenzwerte sind für folgende Stoffe vorgegeben: Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Polychlorierte Biphenyle (PCB), anorganische Halogenverbindungen, Dioxine/Furane. Daneben bestehen Pflichten zur Nährstoffuntersuchung in Klärschlamm und Ausbringungsfläche, um Überdüngungen zu vermeiden. Für Dauergrünlandflächen, Forstflächen und in Wasserschutzgebieten gilt ein generelles Ausbringungsverbot.
Wissenschaft
Willkommen in Absurdistan
Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...
Wissenschaft
Jahr des Drachen
Herzlich willkommen im chinesischen Jahr des Drachen. Genießen Sie es. Denn der Drache ist quasi der Wassermann unter den chinesischen Tierkreiszeichen. Alle anderen – Hase, Stier, Schlange, Ziege, Pferd, Schlange, Affe, Schwein, Hund und so weiter – kann man in freier Wildbahn sehen, am Bauernhof streicheln oder im Restaurant...