Lexikon
Klärschlammverordnung
die Verordnung über das Aufbringen von Klärschlamm vom 15. 4. 1992, fortgeltend auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, gleichzeitig gestützt auf das Düngemittelgesetz. Der als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebrachte Klärschlamm darf nur geringe Schadstofffrachten oder pathogene Keime enthalten, damit eine Anreicherung in Böden und Nahrungskette vermieden wird, und muss regelmäßig auf seine Schadstoffgehalte untersucht werden. Grenzwerte sind für folgende Stoffe vorgegeben: Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Polychlorierte Biphenyle (PCB), anorganische Halogenverbindungen, Dioxine/Furane. Daneben bestehen Pflichten zur Nährstoffuntersuchung in Klärschlamm und Ausbringungsfläche, um Überdüngungen zu vermeiden. Für Dauergrünlandflächen, Forstflächen und in Wasserschutzgebieten gilt ein generelles Ausbringungsverbot.
Wissenschaft
Wer lebt zu unseren Füßen?
Biodiversität im Boden sorgt für ein funktionierendes Ökosystem. Regenwürmer, Bakterien und Pilze spielen dabei eine bedeutende Rolle – auch für das menschliche Leben. von SALOME BERBLINGER (Text) und NICOLE OTTAWA/OLIVER MECKES (Fotos) Weit über die Hälfte aller Arten weltweit sind Bodenlebewesen. Sie machen damit einen Großteil...
Wissenschaft
Wie die Erwärmung des Südozeans das Weltklima beeinflusst
Nicht nur in der Arktis, auch in der Antarktis steigen die Temperaturen des Ozeans und das Meereis schwindet. Doch die Auswirkungen dieser Erwärmung sind bislang wenig erforscht. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass die Erwärmung der Antarktis einen wichtigen Einfluss auf die weltweiten Niederschlagsmuster hat. Das könnte...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Gesunde Erde
Die Kraft der Kunst
Woher kommt das alles?
Igitt!
Flug in die Zukunft
Vom Naturstoff zur Arznei