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Boabfallverordnung

gesetzliche Regelung vom 6. 11. 1997 zur Verwertung von Bioabfällen auf land- bzw. forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden hinsichtlich ihrer Behandlung und Ausbringung mit Ausnahme der Eigenverwertung. Die in der Bioabfallentsorgung aufgeführten Schadstoffhöchstwerte sollen möglichst unterschritten werden. Bei Vermischung gilt die Bioabfallverordnung nicht, soweit die Klärschlammverordnung Anwendung findet.

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