Lexikon
Zivịlschutz
früher Luftschutz, dann Ziviler BevölkerungsschutzTeil der Zivilen Verteidigung im nationalen Bereich, umfasst alle staatlichen und privaten Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, zur Erhaltung lebenswichtiger ziviler Betriebe und Anlagen sowie zur Beseitigung oder Milderung eingetretener Schäden, im Einzelnen, neben Selbstschutzvorkehrungen der Bevölkerung: Katastrophenschutz, Warn- und Alarmdienst, Aufenthaltsregelung, Schutzraumbau, Sicherstellung von Kulturgut, Gesundheitswesen. In der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Verwaltungsaufgaben des Zivilschutzes seit 2001 die Zentralstelle für Zivilschutz des Bundesverwaltungsamtes wahr.
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