Lexikon

Bundesministerium des Innern

Abk. BMI, 1949 gebildete oberste Bundesbehörde, zuständig für alle Angelegenheiten der Innenpolitik u. der inneren Verwaltung des Bundes, die nicht besonderen Ministerien zugewiesen sind, so insbes.: Verfassungsrecht, Staatsrecht, allg. Verwaltung, Verfassungsschutz, öffentl. Sicherheit, Bundespolizei, Personalrecht der Beamten u. Beschäftigten des öffentl. Dienstes, kulturelle Angelegenheiten des Bundes, Sportförderung, Zivilschutz u. Zivilverteidigung, Kommunalwesen, Lastenausgleich. Zum Geschäftsbereich des BMI gehören viele Bundesbehörden, z. B. das Statistische Bundesamt u. a. Österreich: Bundesministerium für Inneres. Schweiz: Eidgenössisches Departement des Innern.
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