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Arzneimittelsicherheit
die Gewährleistung, dass bei der Anwendung von Arzneimitteln keine unverhältnismäßig starken Nebenwirkungen auftreten. Verschiedene Vorschriften des Arzneimittel- sowie des Betäubungsmittelgesetzes beziehen sich auf die Vermeidung bzw. Reduktion unerwünschter Wirkungen von Medikamenten. Entscheidend ist dafür u. a. die Arzneimittelprüfung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist beauftragt, Informationen und Meldungen über Arzneimittelrisiken zu erfassen, auszuwerten und geeignete Maßnahmen zu koordinieren, um in einem Stufenplan die Arzneimittelsicherheit zu sichern.
Wissenschaft
News der Woche 25.04.2025
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Inferno in Deutschlands Urzeit
Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...