Gesundheit A-Z

Arzneimittelsicherheit

die Gewährleistung, dass bei der Anwendung von Arzneimitteln keine unverhältnismäßig starken Nebenwirkungen auftreten. Verschiedene Vorschriften des Arzneimittel- sowie des Betäubungsmittelgesetzes beziehen sich auf die Vermeidung bzw. Reduktion unerwünschter Wirkungen von Medikamenten. Entscheidend ist dafür u. a. die Arzneimittelprüfung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist beauftragt, Informationen und Meldungen über Arzneimittelrisiken zu erfassen, auszuwerten und geeignete Maßnahmen zu koordinieren, um in einem Stufenplan die Arzneimittelsicherheit zu sichern.
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Wissenschaft

Sternenfeuer im Felsenkeller

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Erstes Date, Sprache
Wissenschaft

Wir sind, wie wir sprechen

Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...

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