Gesundheit A-Z

Arzneimittelsicherheit

die Gewährleistung, dass bei der Anwendung von Arzneimitteln keine unverhältnismäßig starken Nebenwirkungen auftreten. Verschiedene Vorschriften des Arzneimittel- sowie des Betäubungsmittelgesetzes beziehen sich auf die Vermeidung bzw. Reduktion unerwünschter Wirkungen von Medikamenten. Entscheidend ist dafür u. a. die Arzneimittelprüfung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist beauftragt, Informationen und Meldungen über Arzneimittelrisiken zu erfassen, auszuwerten und geeignete Maßnahmen zu koordinieren, um in einem Stufenplan die Arzneimittelsicherheit zu sichern.

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