Gesundheit A-Z
Behandlungsfreiheit
Recht eines Arztes oder Zahnarztes, die (weitere) Behandlung eines Patienten durchzuführen oder abzulehnen. Dieses Recht kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn ein Arzt der Meinung ist, eine Behandlung sei für den Patienten nicht (mehr) von Nutzen oder sogar schädlich. In dringenden Fällen darf ein Arzt die (sofortige) Behandlung eines Patienten jedoch nicht ablehnen; ebenso dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten nur in begründeten Fällen nicht betreuen.
Wissenschaft
Wie unser Gehirn aus Fehlern lernt
Wenn sich Regeln plötzlich ändern, reagiert unser Gehirn darauf und baut im Kortex die neuronalen Netzwerke um, die für Lern- und Entscheidungsprozesse zuständig sind. Diese Reorganisation läuft schicht- und schrittweise ab: von unten nach oben und von chaotisch zu rhythmisch, wie Neurowissenschaftler nun anhand von Mäusen...
Wissenschaft
Oasen des Lebens
Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...
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