Gesundheit A-Z
Behandlungsfreiheit
Recht eines Arztes oder Zahnarztes, die (weitere) Behandlung eines Patienten durchzuführen oder abzulehnen. Dieses Recht kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn ein Arzt der Meinung ist, eine Behandlung sei für den Patienten nicht (mehr) von Nutzen oder sogar schädlich. In dringenden Fällen darf ein Arzt die (sofortige) Behandlung eines Patienten jedoch nicht ablehnen; ebenso dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten nur in begründeten Fällen nicht betreuen.
Wissenschaft
Kampf dem „Hicks“!
Rezepte gegen Schluckauf gibt es viele. Doch kaum eines davon hilft zuverlässig. Wie man der Hickserei tatsächlich Einhalt gebieten kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schluckauf entsteht, wenn sich das Zwerchfell – eine dünne, im Ruhezustand kuppelförmig aufwärts gewölbte Muskelplatte zwischen Brust- und Bauchraum – plötzlich...
Wissenschaft
Schrödingers Katze wächst
Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
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