Gesundheit A-Z

Behandlungsfreiheit

Recht eines Arztes oder Zahnarztes, die (weitere) Behandlung eines Patienten durchzuführen oder abzulehnen. Dieses Recht kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn ein Arzt der Meinung ist, eine Behandlung sei für den Patienten nicht (mehr) von Nutzen oder sogar schädlich. In dringenden Fällen darf ein Arzt die (sofortige) Behandlung eines Patienten jedoch nicht ablehnen; ebenso dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten nur in begründeten Fällen nicht betreuen.
Glaube.jpg
Wissenschaft

Eine Menge Magie in der Materie

In den Jahren des Ersten Weltkriegs hat der berühmte Soziologe Max Weber seine nach wie vor oft zitierte Rede über „Wissenschaft als Beruf“ gehalten und darin von der Berechenbarkeit der Dinge zwischen Himmel und Erde gesprochen, die in seinen Augen eine „Entzauberung der Welt“ zur Folge hatte. Leider ist Max Weber schon 1920...

Fahrrad, Solar, Sonne
Wissenschaft

Sonnige Zeiten

Solarstrom wird immer günstiger. Das beflügelt die Photovoltaik. Auch neue Techniken und Materialien machen das Licht der Sonne zu einer immer bedeutsameren Energiequelle. von RALF BUTSCHER Ein glitzerndes Solarpaneel reiht sich ans andere. Der Solarpark Weesow-Willmersdorf in Werneuchen nordöstlich von Berlin ist der größte in...

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon