Gesundheit A-Z
Behandlungsfreiheit
Recht eines Arztes oder Zahnarztes, die (weitere) Behandlung eines Patienten durchzuführen oder abzulehnen. Dieses Recht kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn ein Arzt der Meinung ist, eine Behandlung sei für den Patienten nicht (mehr) von Nutzen oder sogar schädlich. In dringenden Fällen darf ein Arzt die (sofortige) Behandlung eines Patienten jedoch nicht ablehnen; ebenso dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten nur in begründeten Fällen nicht betreuen.
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
Wissenschaft
Die Suche nach dem heilsamen Gift
Zu den wirkungsvollsten Waffen von Tieren gehört Gift. Doch was hoch-dosiert tötet, kann niedrigdosiert medizinisch nutzen. In den vergangenen zehn Jahren wurden fast 30.000 dieser Substanzen neu erfasst. von CHRISTIAN JUNG Tiergifte zu erforschen, um medizinische Wirkstoffe und Therapeutika zu entdecken, ist aufwendig und teuer...