Gesundheit A-Z

Behandlungsfreiheit

Recht eines Arztes oder Zahnarztes, die (weitere) Behandlung eines Patienten durchzuführen oder abzulehnen. Dieses Recht kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn ein Arzt der Meinung ist, eine Behandlung sei für den Patienten nicht (mehr) von Nutzen oder sogar schädlich. In dringenden Fällen darf ein Arzt die (sofortige) Behandlung eines Patienten jedoch nicht ablehnen; ebenso dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten nur in begründeten Fällen nicht betreuen.
Doktor, Mann, Laptop
Wissenschaft

Diagnose aus der Ferne

Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...

Pferde beim Grasen in Serbien
Wissenschaft

Wie sich die Pferde über die Welt verbreiteten

Ausgehend von Westasien und dem Orient haben sich domestizierte Pferde in der ganzen Welt verbreitet. Eine Studie kartiert nun, auf welchen Wegen sich aus dem Orient stammende Pferde wie Araber verbreitet haben und welche genetischen Spuren sie in modernen Pferderassen hinterlassen haben. Demnach gelangten diese Pferde zum einen...

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