Gesundheit A-Z
Behandlungsfreiheit
Recht eines Arztes oder Zahnarztes, die (weitere) Behandlung eines Patienten durchzuführen oder abzulehnen. Dieses Recht kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn ein Arzt der Meinung ist, eine Behandlung sei für den Patienten nicht (mehr) von Nutzen oder sogar schädlich. In dringenden Fällen darf ein Arzt die (sofortige) Behandlung eines Patienten jedoch nicht ablehnen; ebenso dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten nur in begründeten Fällen nicht betreuen.
Wissenschaft
Seltsame Quantenrealität
Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...
Wissenschaft
Energielieferant Meer
Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....