Gesundheit A-Z
Belegkrankenhaus
Krankenhaus, in dem Patienten von sog. Belegärzten behandelt werden. Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die - vertraglich vereinbart - ihre Patienten in dem Belegkrankenhaus behandeln und dabei die Einrichtungen der Klinik in Anspruch nehmen dürfen. Arbeitet ein Krankenhaus nicht nur mit Belegärzten, so kann es über eine bestimmte Zahl an Belegbetten verfügen. So können Patienten auch während einer stationären Behandlung von "ihrem" Arzt betreut werden. Die Ärzte berechnen ihr ärztliches Honorar, das Belegkrankenhaus den Aufwand für die stationäre Betreuung außer den Arztkosten.
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