Gesundheit A-Z

Familienversicherung

Regelung der gesetzlichen Krankenkassen, ohne Beitragserhöhung auch für die Familienmitglieder ihrer Versicherten Leistungen zu erbringen. Als Familienmitglieder gelten der Ehepartner sowie Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden.

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