Gesundheit A-Z

Sozialwahlen

Wahl der sog. Vertreterversammlung, ein Organ der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger; an den Sozialwahlen nehmen Versicherte, Rentner und Arbeitgeber teil, um darüber an der Organisation der Sozialversicherung mitzuwirken. Die gewählte Vertreterversammlung bestimmt den Vorstand der Sozialversicherungsträger. Grundsätzlich unterliegen die Versicherungsträger der staatlichen Rechtsaufsicht.