Lexikon
Soziạlwahlen
die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Träger der Sozialversicherung sowie von Versichertenältesten und Vertrauensmännern nach dem Verhältniswahlrecht. Die Nominierung der Kandidaten erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Gewerkschaften, von selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Vereinigungen von Arbeitgebern. Die Wahlen sind frei und geheim. Ihre Durchführung obliegt den Bundes- und Landeswahlbeauftragten und dem Versicherungsamt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (2. Januar) zu einem Versicherungsträger gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wissenschaft
Wenn Raum und Zeit erzittern
Einsteins revolutionäre Theorie der Schwerkraft, die Allgemeine Relativitätstheorie, beschäftigt noch heute Physiker und Astro-physiker – auch in Deutschland. Zur Leserreise „Einstein & die Gravitation“ im Oktober 2024. von THOMAS BÜHRKE Es war eine wissenschaftliche Sensation, die Physiker am 11. Februar 2016 verkündeten....
Wissenschaft
Haie stehen Schlange
Chinesische Forschende beobachten Pazifische Schlafhaie am Tiefsee-Buffet: Sie haben die Tiere mit einem versunkenen Kuh-Kadaver angelockt. von BETTINA WURCHE Ein großer dunkler Hai nähert sich dem Kadaver am Meeresboden, die Bewegungen des Pazifischen Schlafhais sind träge. Sein stumpf graubrauner Körper verschwimmt mit der...