Lexikon
Soziạlwahlen
die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Träger der Sozialversicherung sowie von Versichertenältesten und Vertrauensmännern nach dem Verhältniswahlrecht. Die Nominierung der Kandidaten erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Gewerkschaften, von selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Vereinigungen von Arbeitgebern. Die Wahlen sind frei und geheim. Ihre Durchführung obliegt den Bundes- und Landeswahlbeauftragten und dem Versicherungsamt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (2. Januar) zu einem Versicherungsträger gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wie ich heiße? Noch rätseln Neurowissenschaftler über diese an sich einfache Frage. Sie vermuten, dass diese Information in Form eines bestimmten Aktivierungsmusters von Nervenzellen im Gehirn gespeichert sind....
Wissenschaft
Die Geschichte des Lebens
Vor über vier Milliarden Jahren begann auf der Erde eine Entwicklung, die zu unserer heutigen Biosphäre geführt hat. Es ging unterschiedlich schnell, es gab Meilensteine und Massensterben, die alles in neue Richtungen lenkten. Und immer galt: Nichts bleibt, wie es ist. Von Bettina Wurche Vor 4,5 Milliarden Jahren formte sich die...