Lexikon
Soziạlwahlen
die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Träger der Sozialversicherung sowie von Versichertenältesten und Vertrauensmännern nach dem Verhältniswahlrecht. Die Nominierung der Kandidaten erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Gewerkschaften, von selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Vereinigungen von Arbeitgebern. Die Wahlen sind frei und geheim. Ihre Durchführung obliegt den Bundes- und Landeswahlbeauftragten und dem Versicherungsamt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (2. Januar) zu einem Versicherungsträger gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
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Weniger ist bei Reinigungsmitteln oft mehr – für die Umwelt und die Gesundheit. Denn die Produkte sind potenziell schädlich. Auch wie sie sich auf lange Zeit auswirken, ist wenig bekannt. von SUSANNE DONNER Für jeden Fleck das perfekte Mittel, verspricht die Industrie und lässt die Drogerieregale überquellen: Kraftschaum gegen...
Wissenschaft
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