Lexikon
Soziạlwahlen
die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Träger der Sozialversicherung sowie von Versichertenältesten und Vertrauensmännern nach dem Verhältniswahlrecht. Die Nominierung der Kandidaten erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Gewerkschaften, von selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Vereinigungen von Arbeitgebern. Die Wahlen sind frei und geheim. Ihre Durchführung obliegt den Bundes- und Landeswahlbeauftragten und dem Versicherungsamt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (2. Januar) zu einem Versicherungsträger gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...
Wissenschaft
Uralte Genmutation macht Pferde so ausdauernd
Schon lange bevor Pferde domestiziert wurden, zeichneten sie sich durch eine außergewöhnliche Kraft und Ausdauer aus. Nun sind Forschende ihrem Geheimnis auf die Spur gekommen: Verantwortlich ist demnach eine Punktmutation in einem Gen, das an der Energieversorgung der Muskeln beteiligt ist. Dadurch können Pferde sowie verwandte...