Lexikon
Soziạlwahlen
die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Träger der Sozialversicherung sowie von Versichertenältesten und Vertrauensmännern nach dem Verhältniswahlrecht. Die Nominierung der Kandidaten erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Gewerkschaften, von selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Vereinigungen von Arbeitgebern. Die Wahlen sind frei und geheim. Ihre Durchführung obliegt den Bundes- und Landeswahlbeauftragten und dem Versicherungsamt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (2. Januar) zu einem Versicherungsträger gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wissenschaft
Abstoßendes Licht
Ein bizarres Experiment zeigt, dass Photonen sich gegenseitig wegdrücken können. von DIRK EIDEMÜLLER So spannend die Laserschwert-Kämpfe im „Krieg der Sterne“ cineastisch inszeniert sind: Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Denn wenn zwei Lichtstrahlen sich kreuzen, passiert normalerweise nichts: Lichtteilchen – auch...
Wissenschaft
»Jeder, der es wünscht, erhält nun Zugang zur Raumfahrt«
Der Stuttgarter Wissenschaftler Stefanos Fasoulas erklärt, weshalb der Einstieg privater Unternehmen die Raumfahrt beflügelt – und was das für die Forschung im All bedeutet. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Professor Fasoulas, die Raumfahrt boomt wie lange nicht mehr. Was steckt dahinter? Im Prinzip wurde diese Entwicklung...
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