Lexikon
Soziạlwahlen
die Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Träger der Sozialversicherung sowie von Versichertenältesten und Vertrauensmännern nach dem Verhältniswahlrecht. Die Nominierung der Kandidaten erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Gewerkschaften, von selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Vereinigungen von Arbeitgebern. Die Wahlen sind frei und geheim. Ihre Durchführung obliegt den Bundes- und Landeswahlbeauftragten und dem Versicherungsamt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag (2. Januar) zu einem Versicherungsträger gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wissenschaft
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Eine Landesonde hat mit seismischen Wellen das Innere des Roten Planeten durchleuchtet. Ergebnis: In seinem Zentrum ist ein stattlicher Metallkern. von THORSTEN DAMBECK Die rotbraunen Wüsten auf dem Mars wurden schon eingehend erkundet. Doch wie es darunter aussieht, war bisher weitgehend unklar. Die NASA-Sonde InSight, die 2018...

Wissenschaft
Geerbter Schutz
Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...
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