Lexikon
Soziạlversicherung
die gesetzlichen Pflichtversicherungen für die breite Bevölkerung gegen Schäden und Ereignisse, die die soziale Existenzgrundlage des Einzelnen gefährden. Im Gegensatz zur freiwilligen Individualversicherung beruht die gesetzliche Sozialversicherung auf dem Prinzip der Solidarität der Gemeinschaft: Leistungen werden gleichmäßig und unabhängig vom gezahlten Beitrag gewährt, der finanzielle Beitrag des Einzelnen hingegen wird durch dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bestimmt. Die Sozialversicherung ist Kernelement des Sozialstaats. In Deutschland liegen ihre Wurzeln in der im Kaiserreich von Reichskanzler O. von Bismarck begründeten Sozialpolitik, die soziale Forderungen der Arbeiterbewegung aufgriff, in erster Linie aber darauf gerichtet war, den weiter reichenden politischen Forderungen der Arbeiterschaft die Spitze zu nehmen.
Wissenschaft
Transport in die Tiefe
Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...
Wissenschaft
Verkannte Artefakte
Lange Zeit funktionierte die moderne Bioforschung hauptsächlich reduktionistisch: Man trennte die Komponenten, die einen interessierten, aus dem Gesamtsystem heraus und studierte sie isoliert in „Einzelhaft“. Erfolgreich war das allemal: Heerscharen von Forscherinnen und Forschern, die im Labor jahrelang Proteine gereinigt oder...