Lexikon
Soziạlversicherung
die gesetzlichen Pflichtversicherungen für die breite Bevölkerung gegen Schäden und Ereignisse, die die soziale Existenzgrundlage des Einzelnen gefährden. Im Gegensatz zur freiwilligen Individualversicherung beruht die gesetzliche Sozialversicherung auf dem Prinzip der Solidarität der Gemeinschaft: Leistungen werden gleichmäßig und unabhängig vom gezahlten Beitrag gewährt, der finanzielle Beitrag des Einzelnen hingegen wird durch dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bestimmt. Die Sozialversicherung ist Kernelement des Sozialstaats. In Deutschland liegen ihre Wurzeln in der im Kaiserreich von Reichskanzler O. von Bismarck begründeten Sozialpolitik, die soziale Forderungen der Arbeiterbewegung aufgriff, in erster Linie aber darauf gerichtet war, den weiter reichenden politischen Forderungen der Arbeiterschaft die Spitze zu nehmen.
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