Lexikon
Soziạlversicherung
die gesetzlichen Pflichtversicherungen für die breite Bevölkerung gegen Schäden und Ereignisse, die die soziale Existenzgrundlage des Einzelnen gefährden. Im Gegensatz zur freiwilligen Individualversicherung beruht die gesetzliche Sozialversicherung auf dem Prinzip der Solidarität der Gemeinschaft: Leistungen werden gleichmäßig und unabhängig vom gezahlten Beitrag gewährt, der finanzielle Beitrag des Einzelnen hingegen wird durch dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bestimmt. Die Sozialversicherung ist Kernelement des Sozialstaats. In Deutschland liegen ihre Wurzeln in der im Kaiserreich von Reichskanzler O. von Bismarck begründeten Sozialpolitik, die soziale Forderungen der Arbeiterbewegung aufgriff, in erster Linie aber darauf gerichtet war, den weiter reichenden politischen Forderungen der Arbeiterschaft die Spitze zu nehmen.
Wissenschaft
Giftige Reiswaffeln?
Bayreuther Forschende identifizierten eine lang verborgene Arsen-verbindung, die sich auch in hoher Konzentration in Reiswaffeln finden lässt. von TAMARA WORZEWSKI Ich rate meinem Bekanntenkreis, von Reiswaffeln vorerst Abstand zu nehmen“, sagt Stephan Clemens von der Universität Bayreuth. Seit er gemeinsam mit Britta Planer-...
Wissenschaft
Ein Hügel für Attila?
Um den 30 Meter hohen Schlossberg von Udine ranken sich Legenden. Natürlich entstanden oder von Menschen gemacht, das war die Frage. Bis vor Kurzem. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Als Attila im Jahr 452 den Norden Italiens heimsuchte, ließ er die Stadt Aquileia niederbrennen. Damit der als „Geißel Gottes“ gefürchtete Hunnenkönig den...