Lexikon
Soziạlversicherung
Versichertenkreis und Finanzierung der deutschen Sozialversicherung
Die Sozialversicherung gewährt Schutz vor Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit, Unfällen, Arbeitslosigkeit sowie Alter und Tod. Versicherungspflicht gilt für diejenigen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen, sowie für bestimmte Gruppen von Selbstständigen (z. B. Landwirte). Z. T. umfasst der Versicherungsschutz auch Familienangehörige (Familienversicherung). Beamte, ein Teil der Selbstständigen und – auf Wunsch – geringfügig Beschäftigte unterliegen nicht der Sozialversicherung.
Die Sozialversicherung umfasst die Zweige der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Durch Entrichtung von Beiträgen, die z. T. vom Arbeitgeber getragen werden, trifft jeder Versicherte Vorsorge für sich selbst und trägt gleichzeitig zur Finanzierung der laufenden Leistungen (Sachleistungen wie ärztliche Behandlung, Geldleistungen wie Altersrenten) bei. Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt im Umlageverfahren, d. h., die Kosten der Versicherungsleistungen werden auf die Gesamtheit der Beitragszahler umgelegt und durch laufende Beitragseinnahmen gedeckt. In reichen Industrieländern werden Leistungen der Sozialversicherung in der Regel staatlich bezuschusst.
- Einleitung
- Versichertenkreis und Finanzierung der deutschen Sozialversicherung
- Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung
- Rechtliche Regelung der Sozialversicherung
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