Lexikon

Sozilversicherung

Rechtliche Regelung der Sozialversicherung

In Deutschland ist die Sozialversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Im Sozialgesetzbuch IV stehen die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Sozialgesetzbuch V regelt die gesetzliche Krankenversicherung, Sozialgesetzbuch VI die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch VII die gesetzliche Unfallversicherung, Sozialgesetzbuch XI die soziale Pflegeversicherung und Sozialgesetzbuch III die Arbeitslosenversicherung.
Träger der deutschen Sozialversicherung sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die sich zu Bundesverbänden zusammengeschlossen haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die Orts-, Betriebs-, Innungs-, die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Bundesknappschaft, die Seekrankenkasse sowie die Ersatzkrankenkassen. In der sozialen Pflegeversicherung sind Träger die bei den Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen. In der sozialen Rentenversicherung haben sich 2005 die Träger unter dem Dach Deutsche Rentenversicherung zusammengeschlossen. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Träger die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsverbände der öffentlichen Hand. Die Arbeitslosenversicherung liegt in der Hand der Bundesagentur für Arbeit.
Das deutsche Vorbild wirkte anregend auf die Entwicklung der Sozialversicherung vieler Staaten (Beveridge-Plan, Newdeal, Fairdeal u. a.). In
Österreich
trat am 1. 1. 1956 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz vom 9. 9. 1955 in Kraft (mit späteren Änderungen), das die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung regelt. Die Sozialversicherung der
Schweiz
umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, die Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und die Militärversicherung.
  1. Einleitung
  2. Versichertenkreis und Finanzierung der deutschen Sozialversicherung
  3. Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung
  4. Rechtliche Regelung der Sozialversicherung
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