Gesundheit A-Z
Vertragsarzt
frühere und umgangssprachliche Bezeichnung: Kassenarzt. Arzt oder Zahnarzt, der sich nach seiner Aus- und Fortbildung als Arzt mit einer bestimmten Gebietsbezeichnung niedergelassen hat. Als Vertragsarzt können Ärzte nach den Vorschriften der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden und sind dadurch berechtigt, ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Vertragsärzte für die ambulante gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verantwortlich.
Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...
Wissenschaft
Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren
Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...