Gesundheit A-Z
Vertragsarzt
frühere und umgangssprachliche Bezeichnung: Kassenarzt. Arzt oder Zahnarzt, der sich nach seiner Aus- und Fortbildung als Arzt mit einer bestimmten Gebietsbezeichnung niedergelassen hat. Als Vertragsarzt können Ärzte nach den Vorschriften der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden und sind dadurch berechtigt, ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Vertragsärzte für die ambulante gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verantwortlich.
Wissenschaft
Aus Zwei mach Drei
Viele der heißesten Debatten in der Biologie werden über evolutionsbiologische Themen geführt. Bis heute ganz vorn mit dabei: die Mechanismen der Artbildung. Oder wie die Fachwelt sagt: Speziation. Ein Beispiel hatten wir an dieser Stelle bereits, als es um das ungelöste Dilemma ging, wie man den Begriff der biologischen Art...
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
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