Gesundheit A-Z
Vertragsarzt
frühere und umgangssprachliche Bezeichnung: Kassenarzt. Arzt oder Zahnarzt, der sich nach seiner Aus- und Fortbildung als Arzt mit einer bestimmten Gebietsbezeichnung niedergelassen hat. Als Vertragsarzt können Ärzte nach den Vorschriften der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden und sind dadurch berechtigt, ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Vertragsärzte für die ambulante gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verantwortlich.
Wissenschaft
Schon Kleinkinder unterscheiden zwischen unwahrscheinlich und unmöglich
Kleinkinder können bereits unterscheiden, ob ein Ereignis unmöglich oder nur sehr unwahrscheinlich ist. Das zeigt eine Studie anhand eines Experiments. Dabei durften Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren ein Spielzeug aus einem Kaugummi-Automaten ziehen. Manche Kinder erhielten jedoch ein Spielzeug, dass sich offensichtlich...
Wissenschaft
Ozonbelastung verringert Kohlenstoffbindung
Was uns an heißen Sonnentagen belastet, macht offenbar auch tropischen Bäumen schwer zu schaffen: Bodennahes Ozon, das sich durch Luftverschmutzung bildet, schränkt das Wachstum der Tropenwälder deutlich ein, geht aus einer Studie hervor. Den Hochrechnungen zufolge könnte anthropogene Ozonbelastung zu einer um 17 Prozent...