Gesundheit A-Z
Vertragsarzt
frühere und umgangssprachliche Bezeichnung: Kassenarzt. Arzt oder Zahnarzt, der sich nach seiner Aus- und Fortbildung als Arzt mit einer bestimmten Gebietsbezeichnung niedergelassen hat. Als Vertragsarzt können Ärzte nach den Vorschriften der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden und sind dadurch berechtigt, ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Vertragsärzte für die ambulante gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verantwortlich.
Wissenschaft
Eine Leber aus Licht
Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...
Wissenschaft
Zum Himmel stinken
Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...