Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Erziehungsberechtigte(r)

Er|zie|hungs|be|rech|tig|te(r)
m.
,
f.
1.
jmd., der zur Erziehung (von Kindern) berechtigt ist, der das elterliche Sorgerecht ausübt (Vater, Mutter oder beide Eltern)
2.
jmd., dem die Ausübung des elterlichen Sorgerechts übertragen worden ist
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