Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zubilligen

zu|bil|li|gen
V.
1, hat zugebilligt; mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas z.
(großzügigerweise, freundlicherweise) gewähren, geben;
jmdm. einen Rabatt, eine Gehaltserhöhung, ein Vorrecht z.; einem Angeklagten mildernde Umstände z.
,
Zu|bil|li|gung
f.
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