Wahrig Fremdwörterlexikon

Staatsräson

Staats||son
[zɔ̃:] od. [zɔ:ŋ] f.; ; unz.; Politik
Grundsatz, nach dem das staatliche Handeln sich nach dem Befinden u. der Interessenlage des Staates unter Hintanstellung der Interessen Einzelner zu richten hat

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