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Häufige Fragen rund um die Containermiete

In Hamburg kommen jeden Tag rund 25.000 Container an. Die robusten Behälter dienen zum Transport und zur Lagerung von Gütern und Abfällen, sie besitzen international gültige Maße.

Container helfen auch bei einem Hausbau, einer Renovierung oder anderen Arbeiten, den Abfall, der nicht in die Mülltonne darf, fachgerecht zu sammeln und zu entsorgen. In vielen Städten und Gemeinden gibt es öffentliche Container-Sammelstellen, wie zum Beispiel den Werkstoffhof. Doch nicht immer besteht die Möglichkeit, den Abfall selbstständig wegzubringen, dafür gibt es aber spezialisierte Containerdienste.

Wer einen Container mieten will, kann aus verschiedenen Größen auswählen. Es gibt Großraumbehälter, Lagercontainer, Abfallcontainer oder Abrollcontainer. Mit ihnen lassen sich Abfall, Altholz, Bauschutt, Garten- und Parkabfälle oder Sperrmüll entsorgen. Die Container werden in der Regel an den Wunschort geliefert und auch wieder abgeholt. Die wichtigsten Punkte, die Mieter bei einem Containerdienst beachten sollten, sind in diesem Artikel zusammengestellt.

In aller Regel darf man nicht einfach alles zusammen in einen Container schmeissen.

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1. Dürfen unterschiedliche Materialien in einen Container?

Normalerweise nicht. Denn der Inhalt des Containers kommt anschließend auf den Bauhof. Da dort Mülltrennung herrscht, dürfen Mieter den Container nicht mit gemischtem Bauschutt befüllen. Zum Beispiel zählen Tapeten, Holz, Gasbeton, Pappe, Glaswolle und Folien nicht zum Bauschutt. Sie müssen in einen anderen Container.

In einen Sperrmüllcontainer dürfen sich keine Batterien, Farben, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren Chemikalien und chemische Reststoffe befinden. Das ist Sondermüll.

Wenn es sich um ein Einzelstück handelt, das nicht mit dem Inhalt des Containers übereinstimmt und die Mieter es deutlich sichtbar platzieren, lassen die Verleiher mit sich reden. Bei mehreren unterschiedlichen zu entsorgenden Materialien empfiehlt es sich, einen weiteren Container zu bestellen.

2. Wie lässt sich Sondermüll entsorgen?

Bei der Entsorgung von Sondermüll müssen die Mieter die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beachten, welches auf dieser Seite nachgelesen werden kann. Altfarben, Altöl, Aerosol, Asbest, Lösungsmittel, Spraydosen oder Batterien - der Sondermüll lässt sich in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle unterscheiden. Mineralwolle und Steinwolle kommen in sogenannte KMF-Säcke. Asbesthaltige Baustoffe müssen die Mieter in Big Bags packen. Nicht auf den Container dürfen gefährliche Abfälle. Weitere Informationen zur fachgerechten Entsorgung bieten das Umweltbundesamt sowie das Umweltamt der Stadt.

3. Welche Containerarten stehen zur Verfügung?

Es gibt verschiedene Containertypen. Generell lassen sie sich in Standard- und Spezialcontainer unterteilen. Am häufigsten kommt der Abrollcontainer zum Einsatz. Die Container lassen sich in verschiedenen Größen bestellen. Sie umfassen ein Volumen von 1 m³ bis 30m³ und sind mit und ohne Klappe erhältlich. Mieter müssen darauf achten, dass der Container einen Stellplatz bekommt, der genügend Raum zum Rangieren lässt.

4. Wie lange lässt sich ein Container nutzen?

Zuerst muss der Mieter bei der Stadt einen Antrag stellen und um Erlaubnis bitten, den Container auf öffentlichen Grund, zum Beispiel der Straße vor dem Haus, abstellen zu dürfen. Die Sondernutzungsgebühr liegt bei rund zwei Euro pro Quadratmeter und Woche. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr hängt vom Zeitraum und der jeweiligen Stadt ab. Wenn die Mieter den Container auf ein Privatgrundstück stellen, müssen sie keine Erlaubnis einholen.

Die Miete des Containers erstreckt sich in der Regel auf einen Monat. In dieser Zeit sollten die Mieter ihn beladen. Bei einer dauerhaften Nutzung erheben die Verleiher eine monatliche Gebühr. Einige Containerdienste bieten auch für kurze Nutzungszeiten, die eine Woche nicht übersteigen, spezielle Preise an.

Bei der Containerbeladung ist auch das zulässige Gewicht zu berücksichtigen.

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5. Was passiert, wenn der Container überladen ist?

Wenn der Container überladen ist, fallen zusätzliche Gebühren an, da die Firma eine Leerfahrt machen muss und die Umladung mit Mehraufwand verbunden ist. Mieter sollten sich zuvor bei einem zertifizierten Containerverleiher beraten lassen. KATI Bau, der Containerdienst aus Berlin, ist ein Mitglied der Entsorgungsgemeinschaft und bietet verschiedene Container sowie eine fachgerechte Entsorgung an. Dort erhalten Interessenten weitere Auskünfte.

6. Woraus setzt sich der Preis zusammen?

Der Preis des Containers setzt sich aus dem Transport und den Entsorgungskosten zusammen. Bei voluminösen Materialien, wie Holz, Sperrmüll oder Baumischabfall rechnen die Verleiher nach Gewicht ab. Bei dichterem Material, zum Beispiel Aushub wird nach Kubikmeter abgerechnet.

7. Lässt sich Schnee mit einem Container entsorgen?

Mieter können Schnee tatsächlich von einem Containerdienst entsorgen lassen. Besonders in harten Wintern ist es notwendig, den Schnee in Container umzulagern, da der Schneedienst oft nicht hinterher kommt. Die Verleiher führen die Schneebeseitigung manuell oder mit einer Maschine durch.

8. Kann man sich vor Diebstahl schützen?

Containerware kann unter Umständen begehrtes Gut für andere sein, zum Beispiel wenn Metallschrott gesammelt wird. Auch wenn der Container nicht zur Müllentsorgung, sondern zum Transport des Hausrats zur Anwendung kommt, ist es sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen und sich vor Diebstahl zu schützen. Außerdem lassen sich die Container vor unbefugtem Zugriff mit Containerschlössern sichern.

9. Wie voll darf der Container sein?

Der Container sollte nicht überladen sein. Mieter müssen die Füllhöhe und das Gesamtgewicht beachten. Die Beladung des Containers erfolgt nur bis zur Ladekante und darf die Höhe der Seitenwände nicht überschreiten. Auch das zulässige Gesamtgewicht müssen die Mieter einhalten. Nur so ist ein sicherer Transport möglich.

10. Wie lässt sich das Gesamtgewicht herausfinden?

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Bruttogewicht des Containers festzustellen. In der ersten Option stellen die Verleiher den beladenen Container auf eine Waage und bestimmen sein Gewicht. Bei der Containerabholung bietet sich das aber nicht an. Deshalb nutzen die Firmen eine spezielle Berechnungsformel. Dazu verrechnen sie das Gewicht aus den Einzelangaben der transportierten Ware mit dem Leergewicht des Containers.

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