Lexikon
Aufruhr
Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet oder eine Beamtennötigung begangen wird. Heute noch in der Schweiz ein besonderer strafrechtlicher Tatbestand (Art. 285 Nr. 2 StGB), bis 1970 auch in der Bundesrepublik Deutschland und bis 1974 in Österreich unter besondere Strafe gestellt, seitdem nur noch nach allgemeinen Vorschriften (z. B. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch).
Wissenschaft
Leises Wetter kann auch stürmisch sein
Auf dem Mars ziehen Eiswolken über die Krater und Staubteufel wirbeln auf. Sie verraten, wie lebendig die Atmosphäre des Roten Planeten ist. von KAI DÜRFELD Ein hauchdünner Schleier aus Eis liegt über dem Kraterrand. Die Landschaft ist erstarrt, ein Relief aus Sand und Stein – und regungsloser Stille. Doch weit oben, hoch über...
Wissenschaft
Photonenzähler und Dunkelfelder
Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...
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