Lexikon

Aufruhr

Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet oder eine Beamtennötigung begangen wird. Heute noch in der Schweiz ein besonderer strafrechtlicher Tatbestand (Art. 285 Nr. 2 StGB), bis 1970 auch in der Bundesrepublik Deutschland und bis 1974 in Österreich unter besondere Strafe gestellt, seitdem nur noch nach allgemeinen Vorschriften (z. B. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch).
Konkurrenz
Wissenschaft

Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren

Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...

Wissenschaft

Tobias Erb

(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.

Der Beitrag...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch