Lexikon

Bundesbeamte

alle Beamten des Bundes oder bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts: 1. unmittelbare Bundesbeamte: Beamte, die den Bund zum Dienstherrn haben (z. B. Beamte der oberen Bundesbehörden oder der Finanzverwaltung des Bundes); 2. mittelbare Beamte: Beamte, die eine bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, z. B. die Deutsche Bundesbank, zum Dienstherrn haben.
Keine Bundesbeamten sind: der Bundespräsident, die Bundesminister, Soldaten und Bundesrichter. Die Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten sind im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. 2. 2009 und in dem darin neugefassten Bundesbeamtengesetz, im Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 19. 6. 2009 (Besoldung) und im Beamtenversorgungsgesetz vom 24. 2. 2010 u. a. Bestimmungen geregelt.
In Österreich geregelt durch Art. 21 BVerfG und durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 . Die Schweiz schaffte 2000 als eines der ersten Länder den Beamtenstatus auf nationaler Ebene ab.
ChatGPT, KI, Künstliche Intelligenz
Wissenschaft

Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen

Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...

Kuiper-Objekte
Wissenschaft

Das Archiv am Ende des Sonnensystems

Fernab der Sonne ziehen kleine Körper ihre Bahnen, die aus einem Cocktail gefrorener Substanzen bestehen. Sie helfen, die Frühzeit der Planeten zu entschlüsseln. von THORSTEN DAMBECK Makemake, Gongong, Quaoar – manche Himmelskörper jenseits des äußersten großen Planeten Neptun haben seltsame Namen. Sie bewohnen eine Dunkelzone...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon