Lexikon
Rechtsbeugung
vorsätzliche Falsch- oder Nichtanwendung des Rechts durch einen Richter, anderen Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, nach § 339 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren. – Die Rechtsbeugung wird in Österreich nach § 302 StGB und in der Schweiz nach Art. 312 (u. Art. 110, Ziff. 4) StGB als Amtsmissbrauch bestraft.
Wissenschaft
Gewitzte Gebäudehüllen
Fassaden sind inzwischen weit mehr als nur ein Schutz vor Wind und Wetter. Die Forscher statten sie mit immer mehr Aufgaben aus. von HARTMUT NETZ Wie die Fassade einem Gebäude zu einer klimapositiven Bilanz verhelfen kann, zeigt beispielhaft der Erweiterungsbau des Umweltbundesamts (UBA) in Dessau-Roßlau. Dreifach verglaste...
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...