Lexikon
Regierungskriminalität
Sammelbezeichnung für Handlungen von Inhabern staatlicher oder politischer Gewalt in der DDR, die Straftaten darstellen. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen können nur Taten verfolgt werden, die bereits nach DDR-Recht strafbar waren, damals allerdings vom politischen System gedeckt wurden. In Betracht kommen u. a. Tötungsdelikte an der innerdeutschen Grenze, Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung und Wahlfälschung.
Wissenschaft
Vom Nutzen der Roten Königin
Ist eine Theorie wahr, wenn sie Prognosen liefert, die sich als korrekt erweisen? In der Wissenschaft gibt es diese Art Wahrheit nicht. Das Problem: Theorien basieren auf allgemeinen Aussagen – und diese lassen sich nicht durch Einzelbeispiele verifizieren. Egal auf wie viele Einzelbeobachtungen man allgemeine Aussagen stützt,...
Wissenschaft
KI hilft beim Problem der Phasentrennung
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Substanz gleichzeitig flüssig und gasförmig sein, doch unter welchen Bedingungen dies der Fall ist und wie hoch der Anteil der verschiedenen Zustände ist, ist schwer präzise vorherzusagen. Jetzt haben Physiker die gängige, aber aufwendige Methode der klassischen Dichtefunktionaltheorie durch...