Lexikon
Regierungskriminalität
Sammelbezeichnung für Handlungen von Inhabern staatlicher oder politischer Gewalt in der DDR, die Straftaten darstellen. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen können nur Taten verfolgt werden, die bereits nach DDR-Recht strafbar waren, damals allerdings vom politischen System gedeckt wurden. In Betracht kommen u. a. Tötungsdelikte an der innerdeutschen Grenze, Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung und Wahlfälschung.
Wissenschaft
Unser selektives Gehirn
Warum wir unsere Gesprächspartner selbst im Stimmengewirr einer Party noch problemlos verstehen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Sicher haben Sie das auch schon einmal erlebt: Sie stehen bei einem gesellschaftlichen Ereignis in einer von mehreren Gesprächsrunden und beteiligen sich, ein Getränk in der Hand, munter an der...
Wissenschaft
Mikroskopisch kleiner Manipulator
Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.
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