Lexikon

Regierungskriminalität

Sammelbezeichnung für Handlungen von Inhabern staatlicher oder politischer Gewalt in der DDR, die Straftaten darstellen. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen können nur Taten verfolgt werden, die bereits nach DDR-Recht strafbar waren, damals allerdings vom politischen System gedeckt wurden. In Betracht kommen u. a. Tötungsdelikte an der innerdeutschen Grenze, Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung und Wahlfälschung.
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Wissenschaft

Unser selektives Gehirn

Warum wir unsere Gesprächspartner selbst im Stimmengewirr einer Party noch problemlos verstehen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Sicher haben Sie das auch schon einmal erlebt: Sie stehen bei einem gesellschaftlichen Ereignis in einer von mehreren Gesprächsrunden und beteiligen sich, ein Getränk in der Hand, munter an der...

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Wissenschaft

Mikroskopisch kleiner Manipulator

Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.

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