Lexikon

Altenhilfe

die Gesamtheit der Maßnahmen u. Einrichtungen zur Verbesserung der Lebenslage sozial schwacher u. gefährdeter älterer Menschen. Als gesetzl. Grundlage gilt das Bundessozialhilfegesetz (§ 75). A. soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Sie soll zudem alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Vor allem folgende Maßnahmen kommen hier in Betracht: Hilfe bei der Beschaffung u. zur Erhaltung einer dem Alter angemessenen Wohnung, bei der Bereitstellung eines geeigneten Heimplatzes, altersgerechter Dienste, von kulturellen u. geselligen Angeboten für ihr Freizeitverhalten sowie zur Förderung ihrer Sozialkontakte.
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mongolische Gazelle mit GPS-Sender am Hals
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