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nerbenrecht

vom allgemeinen Erbrecht abweichende Form der gesetzlichen Erbfolge im bäuerlichen Grundbesitz: Der Hof geht ungeteilt auf den Anerben über, dessen Geschwister nur eine Abfindung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Hofs erhalten. Das Anerbenrecht soll die Zersplitterung des Hofs verhindern.

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