Lexikon
Eingliederungszuschuss
Eingliederungsbeihilfefinanzielle Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber zahlt, die bereit sind, einem Arbeitssuchenden, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nur schwer vermittelbar ist, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bieten (Sozialgesetzbuch III, §§ 217ff.). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50% des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes für in der Regel höchstens 2 Jahre als Darlehen oder Zuschuss, nach Ende der Regelförderungsdauer erfolgt eine Kürzung um mindestens 10%. Kriterien für die Gewährung des Zuschusses sind u. a., dass der Arbeitssuchende aufgrund seines Alters, der Dauer seiner Arbeitslosigkeit oder wegen einer Behinderung nur schwer auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen ist oder eine besondere Einarbeitung benötigt. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der Förderungszeit und 6 Monate danach beendet, ist der Eingliederungszuschuss zurückzuzahlen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer das Verhältnis selbst gekündigt hat oder ihm vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde.
Wissenschaft
Ozonbelastung verringert Kohlenstoffbindung
Was uns an heißen Sonnentagen belastet, macht offenbar auch tropischen Bäumen schwer zu schaffen: Bodennahes Ozon, das sich durch Luftverschmutzung bildet, schränkt das Wachstum der Tropenwälder deutlich ein, geht aus einer Studie hervor. Den Hochrechnungen zufolge könnte anthropogene Ozonbelastung zu einer um 17 Prozent...
Wissenschaft
Die dunkle Seite des Mondes
Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...