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Innungskrankenkasse

Abkürzung IKK; eine Krankenkasse, die eine oder mehrere Innungen gemeinsam für die der Innung angehörenden Betriebe ihrer Mitglieder mit Zustimmung der Gesellenausschüsse errichten können, wenn in den Betrieben insgesamt regelmäßig mindestens 1000 Versicherungspflichtige beschäftigt werden. In den Innungskrankenkassen sind rund 3 Mio. Mitglieder gesetzlich versichert.

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