Lexikon
kaduzieren
[
lateinisch
]Mitglieder von einer Gesellschaft ausschließen, wenn sie mit der Einzahlung ihres Kapitalanteils oder von Nachschüssen in Verzug geraten. Durch die Kaduzierung werden die Gesellschafterrechte für verfallen erklärt; für die AG gelten §§ 64 ff. AktG.
Wissenschaft
Wie unsere klassische Welt entsteht
Spukhafte Fernwirkungen verlagern die bizarren Quanteninterferenzen in die weite Umgebung. Das entzieht sie unserer Beobachtung. von RÜDIGER VAAS Im vertrauten Alltag sind Dinge zuweilen nicht auffindbar. Aber das liegt nur daran, dass sie verlegt oder von einer anderen Person wohlmeinend „aufgeräumt“ wurden. In Wirklichkeit hat...
Wissenschaft
Innovativer Zement soll Gebäude kühlen
Wenn die Sonne auf Gebäude scheint, heizen sich ihre Wände und Dächer auf und geben die Wärme nach innen und außen ab. Dadurch bilden sich städtische Wärmeinseln und der Energiebedarf für Klimaanlagen steigt. Ein neuartiger Zement soll Abhilfe schaffen: Weil er das Sonnenlicht streut, statt es zu absorbieren, bleibt er sogar...