Lexikon

kaduzieren

[
lateinisch
]
Mitglieder von einer Gesellschaft ausschließen, wenn sie mit der Einzahlung ihres Kapitalanteils oder von Nachschüssen in Verzug geraten. Durch die Kaduzierung werden die Gesellschafterrechte für verfallen erklärt; für die AG gelten §§ 64 ff. AktG.
Wissenschaft

Eine Frage der Ähre

Der Weizen ist die am weitesten verbreitete Nutzpflanze. Braucht es noch gezieltere Eingriffe in sein Genom, um auch in Zukunft die Weltbevölkerung zu ernähren?

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Junger Mann mit ausgestreckten Armen blickt auf das Meer und den Himmel.
Wissenschaft

Mehr Energie

Alle höher entwickelten Lebewesen der Erde hängen von einem Gas ab: Sauerstoff. Von BETTINA WURCHE Die Atmosphäre unseres Blauen Planeten besteht zu etwa 78 Prozent aus Stickstoff und zu etwa 21 Prozent aus Sauerstoff. Diesen Sauerstoff nutzen die Lebewesen der Erde zur Gewinnung von Energie. Die ein- und mehrzellige Lebewelt hat...

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