Lexikon

kaduzieren

[
lateinisch
]
Mitglieder von einer Gesellschaft ausschließen, wenn sie mit der Einzahlung ihres Kapitalanteils oder von Nachschüssen in Verzug geraten. Durch die Kaduzierung werden die Gesellschafterrechte für verfallen erklärt; für die AG gelten §§ 64 ff. AktG.
Methanol, Strom
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Heute Übeltäter, morgen Held

Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.

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Wissenschaft

Der Gag der Pauli-Maschine

Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...

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