Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

kaduzieren

ka|du|zie|ren
V.
3, hat kaduziert; mit Akk.
für ungültig, verfallen erklären
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lat.
caducus,
als juristischer Terminus „verfallen, anheim gefallen“ (nämlich an einen andern als den im Testament genannten Erben), zu
cadere
„fallen“]

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