Lexikon
Militạ̈rstrafrecht
Sonderstrafrecht für Soldaten und für militärische Angelegenheiten. Das Militärstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland ist im Wehrstrafgesetz vom 30. 3. 1957 in der Fassung vom 24. 5. 1974 enthalten.
In der Schweiz ist es durch das Militärstrafgesetz vom 13. 6. 1927 (mit späteren Abänderungen) geregelt. – In Österreich sind heute alle wesentlichen Vorschriften des Militärstrafrechts im am 1. 1. 1976 in Kraft getretenen Militärstrafgesetz enthalten. – In der DDR war das Militärstrafrecht als 9. Kapitel in den Besonderen Teil des neuen StGB (§§ 251 ff.) eingefügt, also gesetzestechnisch kein Sonderstrafrecht. Militärgerichtsbarkeit, Wehrstrafrecht.
Wissenschaft
Das Wunder der Abruzzen
Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...
Wissenschaft
Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...