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mündelsicher

Bezeichnung für die vom BGB vorgeschriebene Art der Anlage von Mündelgeldern durch den Vormund, z. B. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht.
Als mündelsichere Papiere gelten z. B. Pfandbriefe sowie Papiere öffentlicher Körperschaften, etwa Bundesanleihen, ferner Anleihen bei einer inländischen Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut mit ausreichender Sicherheitseinrichtung. Große Sicherheit gewährt die Anlage von Geld in einem Bundesschatzbrief.

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