Lexikon
Mundraub
Entwendung oder Unterschlagung von hauswirtschaftlichen Verbrauchsgütern (besonders Nahrungs- und Genussmitteln), früher als Übertretung strafbar. Heute wird allgemein Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 248 a StGB).
In der Schweiz und Österreich etwas anders: Entwendung geringwertiger beweglicher Sachen aus Not, Unbesonnenheit (Schweiz: „Leichtsinn“) oder zur Befriedigung eines Gelüstes wird mit Haft bis zu 8 Tagen oder Geldbuße (Schweiz: Art. 138 StGB) bzw. Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe (§ 141 österreichisches StGB) geahndet (Antragsdelikt).
Wissenschaft
Neandertaler-Linie war 50.000 Jahre isoliert
In der Endzeit der Neandertaler gab es in Europa offenbar mindestens zwei genetisch voneinander getrennte Linien. Das legen DNA- und Isotopen-Analysen eines Neandertalers nahe, der 2015 in der Grotte Mandrin in Frankreich entdeckt wurde. Das Individuum, dem die Forschenden den Spitznamen „Thorin“ gaben, lebte demnach vor etwa 42....
Wissenschaft
Sind Quantentechnologien gefährlich?
Physik kann gefährlich sein. Das hat die Welt beispielsweise mit der Entwicklung der Atombombe auf die harte Tour gelernt. Schon lange gibt es deshalb internationale Regelungen und Abkommen, um die Nutzung von Kernwaffen einzuschränken. Seit Kurzem sorgt man sich in der Verteidigungspolitik aber auch um die Gefahren eines anderen...