Lexikon

Mundraub

Entwendung oder Unterschlagung von hauswirtschaftlichen Verbrauchsgütern (besonders Nahrungs- und Genussmitteln), früher als Übertretung strafbar. Heute wird allgemein Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 248 a StGB).
In der Schweiz und Österreich etwas anders: Entwendung geringwertiger beweglicher Sachen aus Not, Unbesonnenheit (Schweiz: „Leichtsinn“) oder zur Befriedigung eines Gelüstes wird mit Haft bis zu 8 Tagen oder Geldbuße (Schweiz: Art. 138 StGB) bzw. Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe (§ 141 österreichisches StGB) geahndet (Antragsdelikt).
Foto von Joe McConaughey beim Cocodona 250 Ultramarathon 2022
Wissenschaft

Wo liegen die Belastungsgrenzen des menschlichen Körpers?

Selbst gut trainierte Marathon- und Ultraläufer können ihren Körper nicht unendlich lange strapazieren. Denn auch diese Extremsportler haben eine „metabolische Obergrenze“, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach können diese Athleten bei einem Sport-Event zwar kurzzeitig fast so viel Kalorien verbrauchen wie Sprinter....

Wissenschaft

Dem Ursprung des Erdwassers auf der Spur

Das Markenzeichen des blauen Planeten im Visier: Eine Studie beleuchtet, wie die Himmelskörper entstanden sein könnten, die der jungen Erde einen beträchtlichen Teil ihres Wassers geliefert haben. Aus Modellen auf der Basis von Merkmalen bestimmter Meteorite geht hervor, dass verzögert entstandene Planetesimale das Reservoir für...

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