Lexikon
Mundraub
Entwendung oder Unterschlagung von hauswirtschaftlichen Verbrauchsgütern (besonders Nahrungs- und Genussmitteln), früher als Übertretung strafbar. Heute wird allgemein Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 248 a StGB).
In der Schweiz und Österreich etwas anders: Entwendung geringwertiger beweglicher Sachen aus Not, Unbesonnenheit (Schweiz: „Leichtsinn“) oder zur Befriedigung eines Gelüstes wird mit Haft bis zu 8 Tagen oder Geldbuße (Schweiz: Art. 138 StGB) bzw. Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe (§ 141 österreichisches StGB) geahndet (Antragsdelikt).
Wissenschaft
Das Rätsel vom Wasser der Erde
Wann, wie und wodurch erhielt die Erde ihr Wasser? Lieferten es Planetoiden oder Kometen – oder steckte es bereits in den Urbausteinen? von FRANZISKA KONITZER Der Ursprung des Wassers auf der Erde ist umstritten.“ So beginnt ein vor Kurzem erschienener Artikel in der Fachzeitschrift Science. Darin vermuten Laurette Piani von der...
Wissenschaft
Auf der Suche nach Lebensspuren
Die NASA-Rover Perseverance und Curiosity fahnden auf dem Mars nach organischen Molekülen. Jetzt sind sie in den Sedimenten zweier Urzeit-Seen fündig geworden. von THORSTEN DAMBECK Falls jemand in ferner Zukunft eine Wanderung auf dem Mars beabsichtigen sollte, hätte Sebastian Walter von der Freien Universität Berlin eine...