Lexikon

Mundraub

Entwendung oder Unterschlagung von hauswirtschaftlichen Verbrauchsgütern (besonders Nahrungs- und Genussmitteln), früher als Übertretung strafbar. Heute wird allgemein Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 248 a StGB).
In der Schweiz und Österreich etwas anders: Entwendung geringwertiger beweglicher Sachen aus Not, Unbesonnenheit (Schweiz: „Leichtsinn“) oder zur Befriedigung eines Gelüstes wird mit Haft bis zu 8 Tagen oder Geldbuße (Schweiz: Art. 138 StGB) bzw. Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe (§ 141 österreichisches StGB) geahndet (Antragsdelikt).
Wissenschaft

Eis auf dem Mond – und ein Rätsel

Radioaktivität bei einem uralten Vulkan auf dem Erdtrabanten wirft Fragen auf. Und wie entstand ein gewaltiges Granitgebilde im Untergrund? von THORSTEN DAMBECK Die Südpolregion des Mondes steht schon lange im Fokus der Raumfahrtplaner, die polnahe bemannte Basen errichten wollen. Denn dort gibt es Wassereis, eine wichtige...

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Wissenschaft

Triumph des Möglichen

Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...

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