Lexikon
Mundraub
Entwendung oder Unterschlagung von hauswirtschaftlichen Verbrauchsgütern (besonders Nahrungs- und Genussmitteln), früher als Übertretung strafbar. Heute wird allgemein Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 248 a StGB).
In der Schweiz und Österreich etwas anders: Entwendung geringwertiger beweglicher Sachen aus Not, Unbesonnenheit (Schweiz: „Leichtsinn“) oder zur Befriedigung eines Gelüstes wird mit Haft bis zu 8 Tagen oder Geldbuße (Schweiz: Art. 138 StGB) bzw. Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe (§ 141 österreichisches StGB) geahndet (Antragsdelikt).
Wissenschaft
Kampf dem „Hicks“!
Rezepte gegen Schluckauf gibt es viele. Doch kaum eines davon hilft zuverlässig. Wie man der Hickserei tatsächlich Einhalt gebieten kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schluckauf entsteht, wenn sich das Zwerchfell – eine dünne, im Ruhezustand kuppelförmig aufwärts gewölbte Muskelplatte zwischen Brust- und Bauchraum – plötzlich...
Wissenschaft
Zähe Moleküle
Warum können kleine aromatische Verbindungen im Weltraum überleben? Experimente mithilfe einer speziellen Vakuumkammer fanden die Antwort. von DIRK EIDEMÜLlER In den Tiefen des Alls herrscht nicht nur gähnende Leere. So dünn verteilt die Materie jenseits von Planetensystemen auch ist, so vielfältig erscheint sie doch. So haben...