Lexikon
Mundraub
Entwendung oder Unterschlagung von hauswirtschaftlichen Verbrauchsgütern (besonders Nahrungs- und Genussmitteln), früher als Übertretung strafbar. Heute wird allgemein Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 248 a StGB).
In der Schweiz und Österreich etwas anders: Entwendung geringwertiger beweglicher Sachen aus Not, Unbesonnenheit (Schweiz: „Leichtsinn“) oder zur Befriedigung eines Gelüstes wird mit Haft bis zu 8 Tagen oder Geldbuße (Schweiz: Art. 138 StGB) bzw. Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe (§ 141 österreichisches StGB) geahndet (Antragsdelikt).
Wissenschaft
Einsteins Spuk
In der mysteriösen Quantenwelt scheinen sich Orte und Entfernungen aufzulösen – und damit vielleicht sogar die ganze im Alltagsleben vertraute Wirklichkeit. von RÜDIGER VAAS Gleich am Anfang des ersten Kapitels seiner Einstein-Biografie „Raffiniert ist der Herrgott …“ erinnert sich Abraham Pais an einen Spaziergang im US-...
Wissenschaft
Mikroplastik in verstopften Halsschlagadern gefunden
Mit unserer Nahrung und unserem Trinkwasser nehmen wir Tag für Tag winzige Plastikpartikel auf. Welche Auswirkungen dieses Mikro- und Nanoplastik in unserem Körper hat, ist bisher nur in Ansätzen bekannt. Eine Studie zeigt nun, dass sich die Plastikpartikel in den Ablagerungen in menschlichen Halsschlagadern anreichern können....