Lexikon

Privtfernsehen

durch nicht staatliche Träger organisiertes TV-Programm, das durch Werbeeinnahmen oder Abonnementsgebühren (Pay-TV) finanziert und mit zumeist kommerziellem Interesse betrieben wird. Technische Voraussetzung für Privatfernsehen ist die Installation der Übertragungswege (Kabelnetze, Satelliten); der rechtliche Rahmen für die Einrichtung von Privatfernsehen neben dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen wurde 1987 durch den Medienstaatsvertrag bundesweit festgelegt. 1984 wurden in der Bundesrepublik Deutschland erstmals private Fernsehprogramme angeboten.
Insekt, Blatt
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