Lexikon
Produkthaftung
durch das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) vom 15. 12. 1989 ausgestaltete Schadensersatzpflicht des Herstellers sowie unter Umständen auch des Lieferanten für Personen- und Sachschäden, die Verbrauchern durch die Fehlerhaftigkeit eines Produkts entstehen. Als Hersteller gilt auch, wer ein Produkt aus Drittländern in die EU einführt oder seinen Namen, sein Markenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen darauf anbringt. Der Hersteller haftet verschuldensunabhängig, aber der Geschädigte muss den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen; Haftungshöchstbetrag: 85 Mio. Euro; Sachschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro muss der Geschädigte selbst tragen. Der Schadensersatzanspruch erlischt 10 Jahre, nachdem das schadensverursachende Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Das Gesetz gilt nicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Arzneimittel.
Wissenschaft
Biosphäre an der Belastungsgrenze
Alles Leben auf der Erde hängt von einer intakten Biosphäre ab. Die Ökosysteme unserer Welt sorgen dafür, dass die Bedingungen auf unserem Planeten stabil bleiben: Pflanzen wandeln bei der Photosynthese CO2 in Biomasse um, die Menschen und Tiere ernährt. Doch wir Menschen entnehmen so viel Biomasse aus der Natur, dass das fein...
Wissenschaft
Das ewige Kohlendioxid
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – besonders nicht beim Thema Klimawandel. Denn CO2, das bedeutendste Klimagas, hat eine andere Zeitskala als der Mensch. Von Rainer Kurlemann Viele Menschen träumen davon, dem Nachwuchs etwas für die Ewigkeit zu hinterlassen. Doch nicht jedes Vermächtnis an die nächste...