Lexikon
Produkthaftung
durch das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) vom 15. 12. 1989 ausgestaltete Schadensersatzpflicht des Herstellers sowie unter Umständen auch des Lieferanten für Personen- und Sachschäden, die Verbrauchern durch die Fehlerhaftigkeit eines Produkts entstehen. Als Hersteller gilt auch, wer ein Produkt aus Drittländern in die EU einführt oder seinen Namen, sein Markenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen darauf anbringt. Der Hersteller haftet verschuldensunabhängig, aber der Geschädigte muss den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen; Haftungshöchstbetrag: 85 Mio. Euro; Sachschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro muss der Geschädigte selbst tragen. Der Schadensersatzanspruch erlischt 10 Jahre, nachdem das schadensverursachende Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Das Gesetz gilt nicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Arzneimittel.
Wissenschaft
Wenn es beim Einschlafen ruckt und zuckt
Warum uns beim Einschlafen zuweilen die Glieder zucken, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man legt sich abends ins Bett und freut sich auf eine erholsame Nacht. Die Augen fallen zu, langsam entschwinden die Gedanken. Doch wenn man schon fast eingeschlafen ist, geht plötzlich ein Zucken durch Arme, Beine oder den ganzen Körper, und...
Wissenschaft
Große Körper, wenig Krebs
Bayer 04 Leverkusen war der alles überragende Club der letzten Bundesliga-Saison. Die meisten wissen das. Doch was kaum jemand weiß: Vor bald zwanzig Jahren machte der Werksclub des Pharma-Giganten Bayer auf seiner Homepage Werbung für Haiknorpel-Präparate als Anti-Krebsmittel. Eigentlich hätte dafür damals Zwangsabstieg in die...
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