Lexikon
Produkthaftung
durch das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) vom 15. 12. 1989 ausgestaltete Schadensersatzpflicht des Herstellers sowie unter Umständen auch des Lieferanten für Personen- und Sachschäden, die Verbrauchern durch die Fehlerhaftigkeit eines Produkts entstehen. Als Hersteller gilt auch, wer ein Produkt aus Drittländern in die EU einführt oder seinen Namen, sein Markenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen darauf anbringt. Der Hersteller haftet verschuldensunabhängig, aber der Geschädigte muss den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen; Haftungshöchstbetrag: 85 Mio. Euro; Sachschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro muss der Geschädigte selbst tragen. Der Schadensersatzanspruch erlischt 10 Jahre, nachdem das schadensverursachende Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Das Gesetz gilt nicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Arzneimittel.
Wissenschaft
Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?
Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...
Wissenschaft
Fischfang als Wegbereiter für die Maya?
In Mittelamerika lebten schon vor tausenden Jahren Jäger und Sammler. Offenbar waren diese Menschen auch versierte Fischer, wie ein neuer Fund nun nahelegt. In einem artenreichen Feuchtgebiet in Belize haben Anthropologen Überreste eines ausgedehnten Grabensystems entdeckt, das bereits vor rund 4000 Jahren dem Fischfang diente....