Lexikon

Reichspost

Deutsche Reichspost, Abkürzung DRP
die reichseigene Postverwaltung bis 1945; begründet durch das Reichspostgesetz vom 28. 10. 1871, mit dem die Post des Norddeutschen Bundes und Badens an das Reich überging; am 1. 4. 1920 folgten die bayerischen und württembergischen Landespostverwaltungen. Die Reichspost wurde nach dem Reichspostfinanzgesetz vom 18. 3. 1924 als selbständiges Unternehmen vom Reichspostminister verwaltet. Deutsche Bundespost.
Gemeinschaft, Menschen, Menhire
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