Lexikon

Restitutinsklage

eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann (Wiederaufnahmeverfahren). Die Restitutionsklage findet nach § 580 ZPO z. B. statt, wenn der Prozessgegner oder ein Zeuge eine für das Urteil wesentliche Aussage vorsätzlich oder fahrlässig der Wahrheit zuwider beschworen hat. Die Erhebung der Restitutionsklage erfolgt nach denselben Grundsätzen wie die Erhebung der Nichtigkeitsklage. Ähnlich in Österreich die Wiederaufnahmsklage (§§ 530 ff. ZPO). Der Wiederaufnahme des deutschen und österreichischen Rechts entspricht im schweizerischen Zivilprozessrecht (mit Ausnahme des Kantons Wallis) die Revision.
Rückriem, Moor
Wissenschaft

Moore aus Moosen

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Satelliten, Universum
Wissenschaft

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Technosignaturen um Exoplaneten: Wie sich außerirdische Zivilisationen verraten könnten. von RÜDIGER VAAS Falls es bei nahen Sternen Zivilisationen gibt, die Raumfahrt betreiben und in ihrer Technik nur etwas weiterentwickelt sind als die Menschheit heute, dann könnten diese außerirdischen Intelligenzen ihre Existenz...

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