Lexikon
Schiedsmann
Inhaber eines öffentlichen Ehrenamts, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Sühneversuch beim Schiedsmann ist bei diesen Straftaten vorgeschrieben: die Privatklage ist erst zulässig, wenn der Kläger eine Bescheinigung darüber vorlegt, dass der Sühneversuch erfolglos geblieben ist. Im bürgerlichen Recht kann der Schiedsmann nach den Schiedsmannsordnungen der Länder bei vermögensrechtlichen Ansprüchen tätig werden; von dieser Möglichkeit wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht.
Wissenschaft
Skurrile Regelfälle
Stellen wir uns eine Bioforscherin vor, die nach einigen Experimenten vor einem ziemlich skurrilen Ergebnis steht. Sorgfältig wiederholt sie die gesamte Versuchsreihe noch mehrere Male, baut sogar noch zusätzliche Kontrollexperimente ein. Doch es bleibt dabei: Die Daten sind robust und reproduzierbar. Das Ergebnis ist also echt...
Wissenschaft
Sind die Klimaziele noch erreichbar?
Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...