Lexikon
Schutzaufsicht
Schweiz
1. Maßnahme des Strafrechts, verbunden mit bedingtem Strafvollzug und (oder) bedingter Entlassung; im Jugendstrafrecht kann die Schutzaufsicht auch als selbständige Maßnahme angeordnet werden. Aufgabe der Schutzaufsicht ist nach Art. 47 StGB die Unterstützung der ihr Unterstellten, insbesondere durch Beschaffung von Unterkunft und Arbeitsgelegenheit. Die Schutzaufsicht wird von kantonalen Stellen, u. U. auch freiwilligen Vereinigungen ausgeübt; sie darf jedoch nicht Polizeiorganen übertragen werden (Art. 379 StGB). – 2. öffentliche Fürsorgemaßnahme für Volljährige unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit oder für Minderjährige ohne Einschränkung der elterlichen Gewalt.
Wissenschaft
Der Weg des Wassers
Vor etwa 100 Jahren, als sich die meisten Physiker um die damals neue Quantenmechanik der Atome kümmerten und mit ihr verstehen wollten, was die Welt im Innersten zusammenhält, nahm Albert Einstein eine Auszeit von diesen Arbeiten, um in der Preußischen Akademie seine Überlegungen über „Die Ursache der Mäanderbildung der...
Wissenschaft
Kleinplaneten unter der Lupe
Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.
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