Lexikon
Schutzaufsicht
Schweiz
1. Maßnahme des Strafrechts, verbunden mit bedingtem Strafvollzug und (oder) bedingter Entlassung; im Jugendstrafrecht kann die Schutzaufsicht auch als selbständige Maßnahme angeordnet werden. Aufgabe der Schutzaufsicht ist nach Art. 47 StGB die Unterstützung der ihr Unterstellten, insbesondere durch Beschaffung von Unterkunft und Arbeitsgelegenheit. Die Schutzaufsicht wird von kantonalen Stellen, u. U. auch freiwilligen Vereinigungen ausgeübt; sie darf jedoch nicht Polizeiorganen übertragen werden (Art. 379 StGB). – 2. öffentliche Fürsorgemaßnahme für Volljährige unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit oder für Minderjährige ohne Einschränkung der elterlichen Gewalt.
Wissenschaft
US-Studie: Kinder profitieren von Montessori-Vorschulen
Spielerisches, selbstbestimmtes Lernen ist ein Kernelement der Montessori-Pädagogik. Eine US-Studie zeigt nun, dass Vorschulkinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf vielfältige Weise von solchen Programmen profitieren. Im Vergleich zu Altersgenossen in klassischen Vorschulen schnitten sie am Ende der Kindergartenzeit besser...
Wissenschaft
Sichere Depots für Wasserstoff
Wasserstoff, der etwa mit Solarstrom produziert wurde, über längere Zeit aufzubewahren, ist eine Herausforderung. Möglichkeiten dazu bieten Hohlräume in unterirdischen Salzstöcken – oder Eisenerz. von CHRISTIAN BERNHART(Eisenspeicher) und RALF BUTSCHER Am 9. Mai 2025 war es soweit: Auf einem Gelände bei Etzel, einem Teilort der...