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Bewährungshelfer

eine Person, die (hauptamtlich oder nebenamtlich) bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Aussetzung des Strafrests (bedingten Entlassung) die Lebensführung des Verurteilten während der Bewährungszeit (§§ 56d, 57 StGB) überwacht. In der Schweiz: Schutzaufsicht. In Österreich (§§ 50, 52 StGB) seit 1. 1. 1975 ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland.

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